Der Freistaat Thüringen vergibt im Jahr 2017 zum vierten Mal die „Kulturnadel des Freistaates Thüringen“. Sie ist ausschließlich ehrenamtlicher Arbeit im Kulturbereich gewidmet. Vorschlagsberechtigt sind kulturelle Vereine, Verbände, Institutionen und Kommunen in Thüringen. Mit Anregungen kann sich jeder Bürger bis zum 31. Januar 2017 an die Vorschlagsberechtigten wenden. Weitere Informationen erhält man auf der Internetseite der Thüringer Staatskanzlei: http://thueringen.de/th1/tsk/kultur/foerderung/kulturnadel/index.aspx
Die dort genannten Fristen und Bedingungen sind unbedingt zu beachten. Zu jedem Vorschlag werden eine Kurzbiografie und eine schriftliche Begründung benötigt.
Foto: Thüringer Kulturnadel
Ausschreibung |
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Gesucht werden | Vorschläge für die Vergabe der »Kulturnadel des Freistaats Thüringen«. |
Preisträger | sind Einzelpersönlichkeiten, die sich durch herausragende ehrenamtliche Arbeit im Kulturbereich in Thüringen ausgezeichnet haben. |
Vorschlagsberechtigt | sind kulturelle Vereine, Verbände, Institutionen und Kommunen in Thüringen. Mit Anregungen kann sich jeder Bürger an die Vorschlagsberechtigten wenden. |
Einsendedatum | Ist der 1. November 2016 bis 31. Januar 2017. |
Wichtig | Vorschläge sind in schriftlicher Form unter Nennung der vollständigen Absenderangabe einzureichen. |
Einzureichen sind | zu jedem vorgeschlagenen Preisträger eine Kurzbiografie, eine sachlich fundierte Begründung (max. 3 A4-Seiten) und die aktuellen Kontaktdaten des Preisträgers (Anschrift, E-Mail Adresse, Telefonnummer). |
Auswahlverfahren
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Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch eine ehrenamtlich tätige Jury. |
Adresse | Thüringer Staatskanzlei Abteilung Kultur und Kunst Postfach 90 02 53 99105 Erfurt |