Nach einem entsprechenden Erlass des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 18.11.2016 wurden die so genannten Risikogebiete, in denen Geflügel aufgestallt werden muss, erweitert. Als Risikogebiet gilt nunmehr auch ein Radius von 3 Kilometern rund um Geflügelbestände, in denen mehr als 1000 Stück Geflügel gehalten werden.
Grund für diese Maßnahme ist die sich bundesweit verschärfende Situation durch zahlreiche weitere HPAIV (Hochpathogenes Aviäres Influenzavirus)-Fälle in acht Bundesländern. Ziel ist es, eine Ansteckung in einem großen Geflügelbestand zu vermeiden, da im Falle eines Ausbruchs alle Tiere eines solchen Bestandes getötet werden müssten. Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gibt es vier solcher größeren Bestände: in Dillstädt, Bettenhausen, Wolfmannshausen und Bibra. Als Risikogebiet gelten demnach die Gemeinden Schwarza, Dillstädt, Rohr, Kühndorf, Wölfershausen, Bettenhausen, Geba, Seeba, Gleimershausen, Stedlingen, Helmershausen, Wolfmannshausen, Queienfeld, Bibra, Rentwertshausen und Träbes. In diesem Gebiet gilt ab sofort die Aufstallungspflicht für jede Art Hausgeflügel sowie Einschränkungen hinsichtlich Geflügelschauen. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen gibt die diesbezügliche Allgemeinverfügung vom 18. November 2016 öffentlich bekannt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist ab sofort auf der Internetseite des Landratsamtes (www.lra-sm.de) veröffentlicht und gilt dementsprechend ab dem 19. November als wirksam. Das Gebiet gilt zusätzlich zu dem bereits festgelegten Risikogebiet entlang der Werra.
Darüber hinaus hat Bundeslandwirtschaftminister Christian Schmidt eine Eilverordnung erlassen (siehe www.bundesanzeiger.de unter „Amtlicher Teil“). Durch diese Verordnung werden alle Geflügelhalter, insbesondere Kleinbestände, zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. Schutzkleidung und Schuhdesinfektion sowie Bestandsregisterführung) verpflichtet.
In diesem Zusammenhang weist der Fachdienst nochmals daraufhin, dass alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels noch nicht nachgekommen sind, die Haltung unverzüglich beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzuzeigen haben.
Bei Fragen können sich Bürger an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, Obertshäuser Platz 1, Tel.: 03693/485-163, -164 wenden.
Anlage: Eilverordnung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Aufstallungspflicht für Geflügel in Risikogebieten entlang der Werra