Im Fachdienst Natur- und Immissionsschutz des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Sachbearbeiter/in Immissionsschutz II
zu besetzen.
Es handelt sich hierbei um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Eingruppierung erfolgt gemäß § 17 TVÜ-VKA vorläufig in Entgeltgruppe 10.
Dem/Der Stelleninhaber/in obliegen insbesondere folgende Aufgaben:
- Durchführen von Genehmigungsverfahren zur Errichtung und zum Betrieb, zur Änderung und wesentlichen Änderung genehmigungsbedürftiger Anlagen einschl. der Durchführung von Verfahren zur Prüfung der Umweltverträglichkeit für voraussichtlich folgende Wirtschaftszweige:
- Steine und Erden, Glas, Keramik und Baustoffe,
- Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung,
- Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Verarbeitung,
- Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen,
- zur Herstellung von Nahrungs-, Genuss- und Futtermitteln, landwirtschaftlicher Erzeugnisse,
- Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffe
- Immissionsschutzrechtliche Überwachung von genehmigungsbedürftigen Anlagen einschließlich der Überwachung nach Chemikalien-, Wasch- und Reinigungsmittelrecht sowie verwaltungstechnische Abwicklung für voraussichtlich folgende Wirtschaftszweige:
- Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
- Holz und Zellstoff
- Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Zubereitungen
- Sonstige Anlagen (Schieß-, Motorsport-, Kälte-, Begasungsanlagen)
- Immissionsschutzrechtliche Überwachung von nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen zur Feuerbestattung sowie verwaltungstechnische Abwicklung
- Kontrolle der Einhaltung der technischen Bestimmungen des BImSchG und seiner Verordnungen zum Schutz vor Lärm (TA Lärm) einschließlich aktiver Lärmmessungen und Betreuung der Lärmmesstechnik
- Widerspruchsbearbeitung
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten bis zur Abgabe an die Zentrale Bußgeldstelle des FB Ordnung und Sicherheit
- Administrative Betreuung der fachspezifischen Software der UIB einschließlich GIS und KOMVOR für den gesamten Fachdienst
Der/Die Bewerber/in muss über eine technische Ausbildung zum Diplomingenieur/in den Bereichen Verfahrenstechnik, Umwelttechnik, Biotechnologie, Chemische Technik oder Verfahrenschemie verfügen.
Praktische Erfahrungen auf den Gebieten der Umwelttechnik, Lärmmesstechnik, Akustik sowie der öffentlichen Verwaltung/Umweltverwaltung sind wünschenswert.
Weiterhin sind umfassende Kenntnisse in der Anwendung moderner EDV-Verfahren (z.B. GIS-Systeme, MS Office, etc.) erforderlich.
Darüber hinaus soll der/die Bewerber/in in hohem Maße über Belastbarkeit, Teamgeist, korrektes und sicheres Auftreten in der Öffentlichkeit und die Bereitschaft zur Übernahme von Kontrollaufgaben in Ausnahmefällen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit verfügen.
Der Besitz der Führerscheinklasse B sowie die Bereitschaft zur Nutzung des eigenen Fahrzeugs im dienstlichen Interesse werden vorausgesetzt.
Schwerbehinderte und Bewerber/innen aus dem Landratsamt Schmalkalden-Meiningen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorläufig berücksichtigt.
Richten Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung bitte bis zum 02.12.2016 an das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, Fachdienst Personal, Obertshäuser Platz 1, 98617 Meiningen.
Aus Kostengründen respektieren wir auch Kopien der einzureichenden Bewerbungsunterlagen (lückenloser tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse, Tätigkeitsnachweise). Bitte verzichten Sie auf Schnellhefter. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei uns und werden nicht zurückgesandt. Bei Rücksendungswunsch fügen Sie Ihren Bewerbungsunterlagen einen frankierten Rückumschlag bei.
Mit Ihrer Bewerbung willigen Sie ein, dass sämtliche, im Zuge der Bewerbung erfassten Bewerberdaten, zum Zwecke der Durchführung des Auswahlverfahrens vom Landratsamt Schmalkalden-Meiningen verwendet und Ihre Unterlagen und Daten nach Abschluss des Verfahrens sechs Monate aufbewahrt und gespeichert werden. Ihr Einverständnis können Sie schriftlich widerrufen. Nach Ablauf dieser Frist werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet und die persönlichen Daten gelöscht.
Heimrich
Landrat