Mit dem Denkmalpreis 2016 möchte der Landkreis Schmalkalden-Meiningen erneut das private Engagement für den Erhalt, die Wiederbelebung und die Pflege von historischer Bausubstanz honorieren. „Die Sanierung von Denkmalen ist mit viel Idealismus und außerordentlichem Engagement der Eigentümer verbunden. Mit dem Denkmalpreis will der Landkreis ‚Danke sagen‘ und diese Leistungen würdigen“, unterstreicht Landrat Peter Heimrich. Die Vielfalt der Denkmale im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und damit unser kulturelles Gedächtnis zu bewahren, zähle zu den wichtigsten Aufgaben der Denkmalpflege.
„All unsere Preisträger waren mit ihrem hohen persönlichen Einsatz stets Vorbilder für den Erhalt von Denkmalen in unserem Landkreis und regen die öffentliche Auseinandersetzung zu diesem Thema an“, berichtet Heimrich. Prämiert werden maximal fünf herausragende Sanierungen, Konservierungen und Restaurierungen, dabei richtet sich das Preisgeld nach Anzahl der Preisträger und nach den zur Verfügung stehenden Mitteln.
Unterlagen rechtzeitig bis Ende August einreichen
Bis zum 31.08.2016 können sich Eigentümer, Bauherren oder Nutzer von Kulturdenkmälern für den Denkmalpreis 2016 des Landkreises Schmalkalden-Meiningen bewerben. Einige wenige Grundvoraussetzungen sind dabei zu beachten: Die Arbeiten dürfen maximal vier Jahre zurückliegen, die denkmalschutzrechtliche Genehmigung der Denkmalschutzbehörde muss vorliegen, ebenso die denkmalschutzrechtliche Zustimmung des Baugenehmigungsverfahrens. Insbesondere bei kirchlichen Objekten ist nach der Verwaltungsvereinbarung des Thüringer Landesverwaltungsamtes zu arbeiten. Hingegen spielt es keine Rolle, ob es sich bei dem Gebäude um ein Einzeldenkmal, um den Bestandteil eines Denkmalensembles oder um ein Bodendenkmal handelt. Egal gefördert oder ausschließlich mit Eigenmitteln instandgesetzt wurde.
Gesamteindruck und handwerkliche Qualität entscheidend
Die Untere Denkmalschutzbehörde prüft alle Einsendungen und trifft gemeinsam mit dem Denkmalbeirat des Landkreises eine Vorauswahl. Anschließend kürt eine fachkundige, unabhängige Jury, die durch den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport gewählt wird, die endgültigen Gewinner. Entscheidend für die Bewertung ist das erreichte Gesamtresultat und die Qualität der Sanierung, Restaurierung oder Konservierung. Doch auch die Nutzung und der Umgang mit dem Gebäude sowie regionale Besonderheiten fließen in das Urteil der Jury ein. Die Preisverleihung erfolgt bis Dezember 2016 in einem festlichen Rahmen.
Auftragsmotor für die heimische Wirtschaft
Der Denkmalpreis sei eine wertvolle Würdigung und Motivation zugleich, einzigartige, von Abriss und Verwahrlosung bedrohte Gebäude und Reliquien zu bewahren, betont Landrat Peter Heimrich. Daneben fördere man den Erhalt historischer Bauten seit einigen Jahren auch durch kreisliche Zuschüsse für Denkmalschutz und denkmalpflegerische Maßnahmen. „Auch in diesem Jahr stehen wieder insgesamt 200.000 Euro für Sanierungs-Zuschüsse im Haushalt des Landkreises zur Verfügung“, so der Kreischef. Maximal 5000 Euro könne ein Bauherr als kreislichen Zuschuss für seine denkmalpflegerischen Maßnahmen beantragen. Im vergangenen Jahr hätten diesen 64 Bauherren in Anspruch genommen und Gesamtbaukosten in Höhe von fast einer Million Euro umgesetzt. „Der Zuschuss erweist sich als Auftragsmotor für das Handwerk und die heimische Wirtschaft. Nicht umsonst ist der Landkreis Schmalkalden-Meiningen mit der Landeshauptstadt Erfurt seit mehreren Jahren führend bei der Förderung denkmalpflegerischer Maßnahmen“, fasst Heimrich zusammen.
Was die Bewerber beachten müssen:
- Einsendeschluss ist der 08.2016
Die Bewerbung geht an das:
- LRA Schmalkalden / Meiningen
FD Kreisentwicklung, untere Denkmalschutzbehörde
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Die formlosen Anträge sollen folgende Daten enthalten:
- Eigentümer/Adresse, Baujahr/Bauzeit (wenn bekannt)
- Jahr der Fertigstellung der Sanierungsmaßnahmen
- Gegebenenfalls Besonderheiten, während der Bauphase bzw. des Objektes
- Beteiligte Handwerker, Architekten und Ingenieure
- Aktenzeichen der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis oder der Baugenehmigung bzw. der Benehmenserklärung bei kirchlichen Objekten
- Dem Antrag sind ein Arbeitsbericht und aussagekräftige Fotos im Mindestformat von 13 x 18 cm beizufügen
Bei Nachfragen können sich Interessierte gerne an Bärbel Oehring von der Unteren Denkmalschutzbehörde unter 03693/485390 oder per E-Mail an
baerbel.oehring@lra-sm.thueringen.de wenden.