Home 9 News 9 Veterinäramt informiert zu Impflicht gegen Geflügelpest

Imagefilm - PRACHTREGION.DE

Veterinäramt informiert zu Impflicht gegen Geflügelpest

Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung informiert alle Hühner- und Truthühnerhalter im Landkreis Schmalkalden-Meiningen: Nach der Geflügelpest-Verordnung sind alle Hühner- und Truthühnerbestände einschließlich der Kleinstbestände ständig unter ausreichendem ND-Impfschutz zu halten.

Bei der Newcastle-Krankheit (Newcastle-Disease, ND bzw. atypische Geflügelpest) handelt es sich um eine hochansteckende Viruskrankheit, die Hühner und Puten befällt. „Andere Vogelarten wie Enten, Gänse, Strauße und Tauben sind ebenfalls empfänglich für das Virus. Die Todesrate erkrankter Tiere beträgt bis zu 100 Prozent“, erklärt Amtstierarzt Dr. David Sporn. Für den Verbraucher ist die Newcastle-Krankheit nicht gefährlich, selbst Fleisch und Eier könnten bedenkenlos verzehrt werden. Das Geflügel allerdings zeigt einen drastischen Rückgang in der Legeleistung, die Eier werden extrem dünnschalig oder schalenlos gelegt. Durchfall, hochgradige Abgeschlagenheit, Verweigerung der Futter- und Wasseraufnahme, Atemnot, geschwollene Augenlider und blauverfärbte Kämme können sich im weiteren Verlauf als Krankheitsanzeichen einstellen. „Die Newcastle-Krankheit ist deshalb anzeigepflichtig, bei einem Ausbruch müssen der gesamte Bestand sowie Kontaktbestände getötet werden“, so Dr. Sporn.

Vor dem Hintergrund der schweren Krankheitsverläufe macht der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung darauf aufmerksam, dass auch Tiere von kleinen und privaten Hühnerhaltungen stets über den nötigen Impfschutz verfügen müssen. Die Impfung wird durch praktizierende Tierärzte vorgenommen, über die Behandlung muss Buch geführt werden.

„Wir werden daher – wie schon in den Vorjahren – auch im Jahr 2016 der Impfschutz stichprobenartig überprüfen“, kündigt Dr. Sporn an. Dabei würden Blutproben von zufällig ausgewählten Hühnerbeständen genommen und im Thüringer Landeslabor für Verbraucherschutz untersucht.

Für Rückfragen steht Amtstierarzt Dr. Sporn gerne unter Tel. 03693 / 485-164 oder -163 zur Verfügung.