Der Landkreis unterstützt über die Untere Naturschutzbehörde im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten die Biotoppflege gemäß § 18 Abs. 4 Satz 2 Thüringer Naturschutzgesetz. Dabei können über den Vertragsnaturschutz des Landkreises beim Vorliegen entsprechender Voraussetzungen z.B. die folgenden Maßnahmen gefördert werden:
- Pflanzen von Obstbäumen,
- Streuobstwiesenpflege (Mahd und Beräumung),
- ext. Feuchtwiesenpflege, Nachpfl. v. Streuobstbäumen, Beweidung Mager- und Trockenstandorte (Schafhut),
- Mulchen von Mager- und Trockenstandorten,
- Ergänzungspflanzungen, Heckenpflege,
- Pflege von Magerrasen, Entbuschung,
- Mahd von Bergwiesen,
- Wiesenbrütergebiete,
- Sicherstellung der Pflege für die naturschutzrechtlich wertvollsten Flächen im Landkreis
Durch den Freistaat Thüringen werden die Pflege von Natur und Landschaft mit den folgenden Programmen gefördert. Nähere Auskünfte dazu erteilen die jeweiligen Sachbearbeiter der Unteren Naturschutzbehörde.
- KULAP
Thüringer Programm zur Förderung von umwelt- und klimagerechter Landwirtschaft, Erhaltung der Kulturlandschaft, Naturschutz und Landschaftspflege (KULAP 2014)
- NALAP
Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Thüringen
- ENL
Förderung von Vorhaben zur Entwicklung von Natur und Landschaft