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Veterinäramt: Stallpflicht für Geflügel aufgehoben

Um eine Einschleppung des Geflügelpest-Virus (Hochpathogene Aviäre Influenza, Subtyp H5N8) in die Hausgeflügel-Bestände zu verhindern, wurde Ende November 2014 in ganz Thüringen eine Stallpflicht für Hühner und Wassergeflügel in sogenannten „Risikogebieten“ verfügt. Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen waren dabei alle Gemeinden entlang der Werra (von Breitungen bis Leutersdorf) betroffen.

Geflügelhalter, die ihre Tiere im genannten Risikogebiet halten, waren angewiesen, ihre Hühner, Enten und Gänse im Stall zu belassen oder unter einer speziellen Voliere zu halten. Dies stellte etliche Halter vor große Herausforderungen. Im Kreis Schmalkalden-Meiningen wurden durch den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung über 70 Geflügelhaltungen stichprobenartig kontrolliert.

Da in jüngster Zeit keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest aufgetreten sind, hat das zuständige Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF) mit Schreiben vom 25. Februar 2015 die zuständigen Behörden informiert, dass eine Lockerung der Stallpflicht geboten sei. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Schmalkalden-Meiningen sieht derzeit ebenfalls keine erhöhte Gefährdungslage.

Aus diesem Grund wird am heutigen Tag (26. Februar 2015) eine Allgemeinverfügung veröffentlicht (www.lra-sm.de à Aktuelles), mit der die Stallpflicht im gesamten Landkreis aufgehoben wird. Diese Verfügung gilt ab 1. März 2015. Die Durchführung von Geflügelausstellungen ist ebenfalls wieder möglich, jedoch müssen gewisse Auflagen erfüllt werden. Der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung weist darauf hin, dass grundsätzlich alle Veranstaltungen mit Tieren der zuständigen Behörde rechtzeitig anzuzeigen sind.

„Wir sind froh, dass diese belastende Zeit für die Geflügelhalter nun zum Ende gekommen ist“, zeigt sich Dr. David Sporn, Amtstierarzt im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, erleichtert. „Wir bedanken uns für das Verständnis, das uns die große Mehrheit aller Geflügelhalter entgegengebracht hat“. Vor allem im Sinne des Tierwohles sei es nun eine gute Nachricht, dass die Tiere nun wieder an die frische Luft dürfen. „Die Stallpflicht war aber gerechtfertigt, da ein Ausbruch verheerende Folgen für alle Geflügelhalter gehabt hätte. Nun hoffen wir darauf, dass die engagierten Geflügelzüchter trotz allem einen guten züchterischen Erfolg erreichen werden“.

Als PDF zum Download: 
024-2015 Allgemeinverfügung Aufhebung Aufstallungspflicht vom 26.2.2014