Das Medizinstipendium des Landkreises Schmalkalden-Meiningen geht in die nächste Runde. Der Kreis bietet als einer von wenigen Landkreisen in Deutschland auch weiterhin ein eigenes Stipendienprogramm für künftige Ärzte an. Wer Medizin studiert und im Anschluss im Landkreis Schmalkalden-Meiningen tätig sein möchte, kann sich ab sofort für das kommende Wintersemester 2025/26 bewerben. Das Bewerbungsformular steht hier zum Abruf bereit. Sollte es Bewerber geben, denen zu diesem Zeitpunkt noch keine Immatrikulationsbescheinigung vorliegt, kann diese noch bis zur Bescheiderteilung nachgereicht werden. Eine Antragsstellung ist bis zum 31. Juli 2025 möglich.
Zuletzt hatte der Kreistag eine Änderung der entsprechenden Richtlinie zur Gewährung der Stipendien beschlossen. Die neue Richtlinie für das Medizin-Stipendium, die ebenfalls hier zum Download zur Verfügung steht, sieht vor, dass die ausgewählten Studentinnen und Studenten ein Stipendium von jeweils monatlich 500 Euro erhalten – und das über eine Dauer von bis zu fünf Jahren. Auch dieses Jahr werden drei Stipendien vergeben, künftig könnten es sogar noch mehr werden.
Im Gegenzug verpflichten sich die Medizinstudenten, nach dem Studium eine Hausarztpraxis im Landkreis zu gründen oder zu übernehmen und wenigstens fünf Jahre hier als Allgemeinmediziner tätig zu sein. Alternativ ist es auch möglich, als Mediziner im Gesundheitsamt des Landkreises oder im kreiseigenen Elisabeth Klinikum Schmalkalden – eine Neuerung in der aktuellen Richtlinie – mindestens für die gleiche Zeitdauer im Rahmen der Facharztausbildung zu arbeiten.
„Mit unserem Stipendienprogramm wollen wir Medizinstudenten aus der Region dafür gewinnen, sich für eine berufliche Existenz in der Heimat zu entscheiden. Langfristig wollen wir so die hausärztliche Versorgung in unserer ländlich geprägten Region sichern und nun auch unser Elisabeth Klinikum in Schmalkalden bei der Gewinnung von Ärzten stärker unterstützen“, erklärt Landrätin Peggy Greiser. „Auch unser Landkreis bleibt vom immer problematischer werdenden Fachkräftemangel im Gesundheitsbereich nicht verschont. Deswegen ist es wichtig, jetzt gegenzusteuern. Unsere Erfahrungen mit dem Stipendium seit seiner Einführung vor drei Jahren bestätigen uns, dass wir hier auf dem richtigen Weg sind.“ Mittlerweile konnten sieben angehende Medizinerinnen und Mediziner aus der Region für die Region gewonnen werden.
Welche weiteren Voraussetzungen gibt es?
Neben der Verpflichtung zur künftigen ärztlichen Tätigkeit im Landkreis Schmalkalden-Meiningen gelten folgende weitere Voraussetzungen: Antragsberechtigt sind Studierende, die an einer deutschen Universität oder im EU-Ausland die Fachrichtung Humanmedizin studieren. Vornehmlich sollten die Studierenden aus dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen stammen (z.B. bisheriger Wohnsitz, Schulbesuch), aber auch ein sonstiger Bezug zum Landkreis (z.B. ehrenamtliches Engagement, vorherige Ausbildung) kann im Antrag beschrieben werden.
Die Stipendiaten sind verpflichtet, das Medizinstudium beziehungsweise die Facharztausbildung zügig zu meistern und die Prüfungen möglichst in der Regelstudienzeit abzulegen. Sie verpflichten sich, alle praktischen Ausbildungsphasen und insbesondere das praktische Jahr im Landkreis Schmalkalden-Meiningen zu absolvieren.
Welche Bewerber ein Stipendium erhalten, schlägt ein Fachgremium vor. Die Bewilligung erfolgt über das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen.
Antragstellung
Das Stipendium ist beim
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Büro der Landrätin
Stabsstelle Kreisentwicklung
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
bis zum 31. Juli eines jeden Jahres schriftlich zu beantragen.
Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:
- Bewerbungsbogen
- Lebenslauf
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung der Universität und
- ggf. Empfehlungsschreiben.