Aktuelle Regelungen in Thüringen / Gültig ab 25.11.2021
Mit der neuen Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung -ThürSARS-CoV-2-IfS-MaßnVO-) vom 24. November 2021 gelten seit Donnerstag, 25. November 2021, neue Infektionsschutzmaßnahmen in Thüringen und somit auch im Landkreis Schmalkalden-Meiningen.
Geregelt sind u.a.:
- Nicht-öffentliche/private Veranstaltungen
- Kontaktbeschränkungen für Personen, die weder geimpft noch genesen sind
- Beschränkungen für öffentliche Veranstaltungen inkl. kulturelle Veranstaltungen und Sportveranstaltungen
- Gastronomie
- Einzelhandel
- Beherbergungsbetriebe
- Reisebusveranstaltungen
- ÖPNV & Fernverkehr
- Körpernahe Dienstleistungen
- Fahrschulen
- Einrichtungen/Angeboten der Freizeitgestaltung in geschlossenen Räumen (z. B. Museen, Archive, Sehenswürdigkeiten)
- Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros
- Jagd-, Flug-, Hundeschulen und vergleichbare Einrichtungen (in geschlossenen Räumen)
- Orchesterproben, Chorproben
- Fitnessstudios und ähnliche Angebote des Freizeitsports (Tanzschulen etc.)
- Freizeitparks, Themenparks, Spielplätze (in geschlossen Räumen)
- Diskotheken, Clubs, Bars
- Schwimm- und Freizeitbäder, Thermen und Erlebnisbäder, Saunen
- Hochschulen
- Schulungen in erster Hilfe
- Sitzungen und Beratungen in den Kommunen und ihren Verbänden, von Mitarbeitervertretungen, Gewerkschaften und Berufsverbände sowie berufliche und betriebliche Veranstaltungen, Sitzungen und Beratungen
- Versammlungen, religiöse, weltanschauliche oder parteipolitische Veranstaltungen
Eine ausführliche Übersicht über alle beschlossenen Maßnahmen finden Sie unter: www.tmasgff.de/covid-19/aktuelle-massnahmen?fbclid=IwAR0viXo_VXwwt8TPfRGcUGai_XdOxOWBfKZOlSow9oZBWJNcZj2kUmHGI18