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Abfall-Tipp des Monats: Asbesthaltigen Abfall legal entsorgen

Der Fachdienst Abfall und Altlasten des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen informiert über praktische Tipps zur richtigen Entsorgung und Vermeidung von Abfällen.

Wer asbesthaltige Abfälle unter anderen im Wald oder an Radwegen wild und damit illegal entsorgt, gefährdet nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die seiner Mitmenschen. Asbest wird dann gefährlich, wenn die feinen Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden. Es gelten daher sehr strenge gesetzliche Regeln für die Entfernung und Entsorgung, da Asbest als sehr gesundheitsschädlich und vor allem krebserregend eingestuft wird. Ein unsachgemäßer Umgang mit Asbest kann schnell strafrechtliche Konsequenzen haben.

Wegen seiner besonderen Eigenschaften wurde Asbest seit etwa 1930 in einer Vielzahl von Produkten eingesetzt. Wer das gesundheitsgefährdende Asbest nicht ordnungsgemäß abbaut und entsorgt, begeht eine Straftat.

Gemäß Umweltbundesamt können und sollten grundsätzlich asbesthaltige Produkte, bei denen der Asbest fest eingebunden ist, nicht ohne Anlass ausgebaut werden.

Fachwissen und Schutzausrüstung für Rückbau erforderlich

Bei Abriss- und Rückbauarbeiten im privaten Bereich sollte generell vorher immer geprüft werden, ob es sich um gesundheitsgefährdende Baustoffe handelt. Im Zweifelsfall können Fachleute hinzugezogen werden. Unternehmen, die über den Sachkundenachweis gemäß TRGS 519 (Technische Regeln Gefahrstoff) verfügen, können für den Rückbau beauftragt werden. Obwohl es nicht verboten ist, wird privaten Bauherren davon abgeraten, asbesthaltige Baustoffe selbst zurückzubauen oder abzureißen. In der Regel fehlt ihnen das erforderliche Fachwissen und die geeignete Schutzausrüstung.

Entscheiden sich Privatpersonen dennoch dazu, die Sanierungs- und Abrissarbeiten im privaten Bereich eigenständig durchzuführen, sind sie verpflichtet, sich vorher sachkundig zu machen und einschlägige Vorschriften, insbesondere die Gefahrstoffverordnung, einzuhalten. Zudem obliegt ihnen die Verantwortung, dass eine Freisetzung und Verschleppung der Fasern vermieden wird. Die Asbestabfälle sind nach dem Rückbau unverzüglich durch zugelassene Entsorgungsunternehmen zu entsorgen. Auch ist die Selbstanlieferung gegen eine Gebühr von aktuell 90 Euro pro Tonne an der Deponie Meiningen möglich. Es wird empfohlen, eine Anlieferung von Asbest zwei Arbeitstage im Voraus beim Waagenpersonal unter der Telefonnummer 03693/84 59 10 anzumelden. Eine illegale Entsorgung wird für den Verursacher auf lange Sicht deutlich teurer. Denn spätestens dann, wenn er ertappt wird, drohen hohe Geldstrafen bis hin zur Freiheitsstrafe.

Wichtige Tipps im Umgang mit Asbest:

  • Ein Schutzanzug und eine P2 Atemschutzmaske ist zu tragen.
  • Das Material muss vorher befeuchtet und mit spülmittelhaltigen Wasser besprüht werden
  • Die Abnahme muss vorsichtig erfolgen – Bohren, Schleifen, Brechen und Sägen des Materials oder gar Reinigen mit dem Hochdruckreiniger ist zu unterlassen.
  • Nach dem Abbau sollten die Abfälle sofort in Big Bags verpackt und luftund staubdicht abgeklebt werden.
  • Das Material nicht werfen, zerbrechen, zerkleinern oder anderweitig mechanisch beanspruchen.
  • Auch Kehrgut muss angefeuchtet werden.

Kontakt für Rückfragen:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Abfall und Altlasten
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693/485-8362 und 485-8369
E-Mail: fd.abfall@lra-sm.de