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Eine Million Euro mehr für Thüringer Ehrenamtsstiftung – Vereine und Initiativen können Corona-Hilfen beantragen

Der Haushalt des Thüringer Landtags sieht zur Förderung des Ehrenamts eine Million Euro mehr vor. Die Stiftung möchte dieses Geld zur Weiterführung des „Sonderfonds für Vereine in Not“ und für das neue Förderprogramm „Aktiv vor Ort“ für kleinere, ländlich geprägte Vereine nutzen. Allen ehrenamtlich Engagierten im Landkreis Schmalkalden-Meiningen wird empfohlen, die Angebote zu prüfen und – insofern die Förderbedingungen erfüllt sind – rege zu nutzen.

„Dieses ehrenamtliche Engagement zu unterstützen, bedeutet auch Zukunftsförderung für Thüringen“, sagt die Stiftungsratsvorsitzende Frau Ministerin Werner. Daher legt die Thüringer Ehrenamtsstiftung im Auftrag des Freistaats Thüringen ein entsprechendes Förderprogramm mit dem Titel „Aktiv vor Ort“ auf. Zuschüsse in Höhe von insgesamt 700.000 Euro stellt die Stiftung für Vereine, Initiativen und gemeinwohlorientierte Angebote in den Bereichen Traditions-, Kultur- und Heimatpflege, gemäß Beschluss des Stiftungsrates, zur Verfügung. Dieser Maßnahme ging das neue Thüringer Haushaltsgesetz voraus.

Finanzielle Belastung abfedern

„Durch die anhaltenden Folgen der Corona-Pandemie sind die Agierenden weiterhin gezwungen, auf digitale Kommunikationswege auszuweichen. Dies verändert die Struktur der Organisationen. Das Förderprogramm soll daher auch die durch digitale Maßnahmen entstandene finanzielle Belastung abfedern“, so Werner weiter.

Weiterhin kann eine finanzielle Förderung für Aufwandsentschädigungen oder Würdigungen ehrenamtlich Engagierter, für Fahrtkosten, für anteilige Kosten von Miete, Strom, Nebenkosten und Pacht, für Internet- und Telefongebühren, Kosten für Versicherungen und Beiträge in Dachverbänden, Honorar- und Veranstaltungskosten, für Verbrauchsmaterialien sowie für Öffentlichkeitsarbeit beantragt werden. Die finanzielle Förderung beträgt maximal 5.000 Euro pro Antragstellendem.

Das Programm „Aktiv vor Ort“ ist bis zum 31. Dezember 2021 befristet. Anträge können einmalig pro Verein bzw. Einrichtung bis zum 1. Dezember 2021 gestellt werden. Die restlichen 200.000 Euro werden zur Neuauflage des „Sonderfonds für Vereine in Not“ zur Abwendung von Existenzbedrohungen für Thüringer Vereine und gemeinnützige Organisationen genutzt.

Antragsformulare, Kontaktdaten und weiterführende Informationen zu beiden Angeboten finden Interessierte auf der Homepage der Thüringer Ehrenamtsstiftung unter www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de