Karte: Auf dem Kartenausschnitt ist der beabsichtigte Trassenverlauf in der Thüringer Rhön zwischen Herpf und Rhönblick abgebildet. (Foto: Transnet BW GmbH)
Das SuedLink-Verfahren spitzt sich weiter zu. Aus diesem dringlichen Grund tagte das Salzunger Bündnis der betroffenen Landkreise kürzlich, um gemeinsam ein wirkungsvolles Vorgehen abzustimmen. Neben der Rückkopplung mit den Landesbehörden, die anlässlich der Entscheidung der Bundesnetzagentur für den Korridor durch Thüringen Klage einlegen werden, und der Koordinierung der Aktivitäten der Gemeinden und Landkreise, wurde deutlich:
Das Wichtigste in der aktuellen Phase ist, dass alle, die in den betroffenen Landkreisen wohnen, sich zu Wort melden. Für alle Akteure, die von der SuedLink-Trasse betroffen sein werden, insbesondere in Forst, Landwirtschaft, Wasserwirtschaft und Naturschutz, ist es jetzt unbedingt notwendig, ihre Interessen zu verteidigen.
- Bürgerinnen und Bürger sollten in diesem langwierigen Verfahren durchhalten und erneut hartnäckig alle Belange vorbringen, bei denen sie nicht sicher sind, ob sie bisher schon berücksichtigt wurden!
- In dieser vorletzten Beteiligungsrunde geht es nämlich ganz konkret um die lokalen Interessen!
Während sich Betroffene in der nächsten und letzten Beteiligungsphase (nach § 22 NABEG) Einwendungen zum metergenauen Verlauf der Trasse und bautechnischen Details äußern können, kann in der aktuellen Beteiligung durch die Bevölkerung alles vorgebracht werden, was bisher nicht ausreichend untersucht wurde, wie beispielsweise:
- bisher nicht berücksichtigte wertvolle Waldbestände und (Natur-)Denkmale,
- besondere Bodenverhältnisse oder erosionsgefährdete Flächen an Flussufern oder auf geneigten Flächen (Erhöhung der Gefährdung nach Wegnahme des Bewuchses!),
- bislang nicht untersuchte Vorkommen geschützter Arten,
- Drainagen in der Landwirtschaft, auch wenn sie gegebenenfalls nicht genau lokalisiert werden können, deren Zerstörung den Verlust landwirtschaftlicher Nutzflächen bewirkt.
Der Vorhabenträger hat die Möglichkeit, schützenswerte Elemente zu unterbohren, sofern die Unterbohrung nicht länger als 1000 Meter sein muss (hierfür benötigt: Start und Endgruben von bis zu 45×60 Meter).
- Eine Unterbohrung sollte gefordert werden, wenn hierdurch Interessen geschützt werden können!
- Genauso sollte die Prüfung der Verlegung der Trasse innerhalb des 1000m-Korridors gefordert werden, wenn der Verlauf an anderer Stelle weniger Schaden verursacht!
- Weiterhin sollte der Verlauf der Trasse entlang von schon bestehenden Infrastrukturen innerhalb des festgelegten Korridors eingefordert werden, um die Zerschneidung der Natur und der landwirtschaftlich genutzten Flächen weitgehend zu verhindern!
- Dabei sollte auch der Bau der Trasse im Blick behalten werden, bei dem nicht nur eine Fläche von 16-20 Metern für die eigentliche Trasse, sondern ein zusätzlicher Arbeitsstreifen von über 25 Metern sowie in regelmäßigen Abständen Zufahrtswege für Schwerlasttransporter (Leergewicht etwa 40 Tonnen) für Kabelspulen mit einem Gewicht von 50-80 Tonnen benötigt werden.
Die Unterlagen wie auch ein Online-Beteiligungsformular für die Vorhaben 3 und 4 (identische Unterlagen für die Vorhaben 3 und 4 in dem uns betreffenden Abschnitt D1) können auf der Website der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de/vorhaben3-d1 und www.netzausbau.de/vorhaben4-d1 abgerufen werden.
Außerdem können Stellungnahmen parallel bei der Bundesnetzagentur eingesendet werden:
per E-Mail an: V3V4D1@bnetza.de
auf dem Postweg an:
Bundesnetzagentur, Referat 804
Postfach 8001
53105 Bonn
Rückfragen zum aktuellen Verfahrensschritt und zu möglichen Inhalten der aktuellen Beteiligungsmöglichkeit beantwortet der Fachdienst Kreisplanung Bau und Umwelt im Landratsamt Schmalkalden-Meiningen gerne unter Tel. 03693/485-8379 oder per E-Mail an d.walter@lra-sm.de.