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Gesundheitsamt informiert: Meldepflicht nur für direkte Kontaktpersonen

Aufgrund zahlreicher Anrufe weist das Gesundheitsamt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen darauf hin, dass häusliche Quarantäne nur für direkte Kontaktpersonen (Menschen, die persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige SARS-CoV-2 im Labor nachgewiesen wurde) anordnet wird und sich auch nur direkte Kontaktpersonen beim Gesundheitsamt melden müssen. In den letzten Tagen hatten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger in der Behörde angerufen, die zwar Kontakt zu Kontaktpersonen von Infizierten hatten, nicht aber zu tatsächlich Infizierten. Offenbar hatte der §11 der neuen Thüringer Corona-Eindämmungsverordnung (ThürSARS-CoV-2-MaßnFortentwVO vom 12. Mai 2020) zu Irritationen geführt. Hier wird die Meldepflicht beim Gesundheitsamt und die notwendige häusliche Isolation bei Kontaktpersonen noch einmal klargestellt, allerdings ist auch hier von Personen die Rede, „die Kontakt zu einer mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierte Person hatten und daher als Ansteckungsverdächtige…“ gelten. Für alle Personen, die keinen direkten Kontakt mit einer nachweislich mit dem Virus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten, besteht keine Meldepflicht. Das Gesundheitsamt empfiehlt aber auch hier, wie generell, weiterhin soziale Kontakte zu meiden.