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Bundesumweltministerium: Wie Abfälle aus Quarantäne-Haushalten entsorgt werden sollen

Neues vom Bundesumweltministerium:
Wie Abfälle aus Quarantäne-Haushalten entsorgt werden sollen

Durch die stark zunehmende Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auch in Deutschland stellt sich zunehmend für viele Bürger, Behörden und Entsorgungsunternehmen die Frage, wie mit den Abfällen aus privaten Quarantäne-Haushalten umzugehen ist.

Wie eine neue US-amerikanische Studie belegt, können die Viren auch nach mehreren Tagen noch auf festen Oberflächen lebensfähig sein. Auf Kupfer können nach bis zu 4 Stunden, auf Karton nach bis zu 24 Stunden und auf Kunststoff sowie rostfreiem Stahl nach bis zu 2 bis 3 Tagen überlebensfähige Viren nachgewiesen werden. Auch wenn bisher keine Fälle bekannt wurden, bei denen sich Personen durch Berührung von kontaminierten Oberflächen mittels Schmierinfektion angesteckt haben, so ist dieser Übertragungsweg keinesfalls ausgeschlossen.

Das Bundesumweltministerium (BMU) empfiehlt für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Quarantäne-Haushalten folgende Vorgehensweise, die sich an Empfehlungen und Hinweisen des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie mehrerer Bundesländer orientiert. Die Empfehlungen des BMU finden im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ab sofort Anwendung für die Entsorgungspraxis in Quarantäne-Haushalten und sind damit verpflichtend.

  • Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von z.B. losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen.
  • Die Abfallsäcke sind anschließend durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.
  • Alle Abfälle des privaten Haushalts müssen der Restabfalltonne zugeführt werden. Eine Trennung der Abfälle (Papiertonne, Biotonne, gelber Sack/Tonne) darf nicht mehr erfolgen.
  • Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert.

Durch die Zuführung der Abfälle in die thermische Abfallverwertung (Restabfallbehandlungsanlage in Zella-Mehlis) ist es gewährleistet, dass das Virus bei den dort herrschenden hohen Verbrennungstemperaturen sicher zerstört wird.

Darüber hinaus sollte darauf geachtet werden, dass spitze und scharfe Gegenstände in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen verpackt werden. Abfallsäcke sollen nicht frei zugänglich neben Abfalltonnen gestellt werden, wie es beispielsweise häufig an Abholtagen zu beobachten ist.

Bei der Anwendung der üblichen Schutzmaßnahmen, wie das Tragen von Arbeitshandschuhen und der Vermeidung von direktem Kontakt mit dem Abfall, sind Beschäftigte der Entsorgungsbetriebe laut BMU nicht gefährdet. Durch das Aussetzen der Getrenntsammlung ist ein Kontakt mit dem Abfall etwa bei der Sortierung der Abfälle im „Gelben Sack“ nicht möglich.