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Kreistag beschließt neue Abfallsatzung und neue Abfallgebührensatzung

Foto: Wer selbst kompostiert und dies entsprechend beantragt (Alt-Anträge bleiben bestehen), kann damit sein Mindestentleerungsvolumen reduzieren. 

Mit großer Mehrheit hat der Kreistag des Landkreises Schmalkalden-Meiningen in seiner Sitzung am 14. November 2019 die neue Abfallsatzung und die Abfallgebührensatzung beschlossen. Der Kalkulationszeitraum für die Abfallgebühren  läuft zum Ende des Jahres aus und wie in vielen anderen Bereichen machen Kostensteigerungen auch vor der Entsorgung und Verwertung von Abfällen nicht halt. Aus diesem Grund hat der Fachdienst Abfall und Altlasten in Zusammenarbeit mit den kreislichen Gremien die Leistungen und Gebühren überarbeitet. „Die positive Nachricht ist, dass wir unsere bürgerfreundlichen Angebote sogar noch erweitern konnten“, sagt Landrätin Peggy Greiser. So soll ein neuer Wertstoffhof im Raum Kaltennordheim entstehen, so dass die Bürgerinnen und Bürger aus der Rhön auf kurzem Wege ihre Elektrogeräte, Sperrmüll, Batterien oder Leuchtmittel abgeben können und damit auch mehr Wertstoffe zum Wohle der Umwelt erfasst werden können. Erhöht wird auch die Menge an Grünschnitt, die auf den kommunalen Sammelplätzen kostenfrei abgeliefert werden kann. Ab 2020 können 120 Kilogramm Pflanzenabfälle pro Person eines angeschlossenen Grundstücks kostenfrei abgegeben werden, bisher waren es 100 Kilogramm.

Eine Neuerung der letzten Satzungsänderung, die vielen Bürgerinnen und Bürger wichtig war, soll erhalten bleiben: Auch künftig haben Bürger nach dem Kreistagsbeschluss die Möglichkeit, ihren Sperrmüll mit einem Berechtigungsschein kostenfrei an den Wertstoffhöfen anzuliefern. Freimengen in haushaltsüblichen Maßen (zweimal jährlich bis 3m³ oder einmal jährlich bis 6m³) können damit weiterhin ohne Zusatzgebühren an den Wertstoffhöfen in Meiningen und Schmalkalden oder direkt an der Restabfallbehandlungsanlage in Zella-Mehlis (RABA)  – sowie künftig in der Rhön – abgegeben werden. Ebenfalls beibehalten wird die Wahlvariante einer einmaligen freien Abfuhr von 2,5m³ Sperrmüll mit Kleinfahrzeug bei schwer anfahrbaren Grundstücken.

Folgende Leistungen/Bestandteile zeichnen die Abfallentsorgung im Landkreis in den kommenden zwei Jahren aus:

  • Restmüllabfuhr: 14-tägige Abfuhrtouren bei etwa 46.000 Behältern (80, 120, 240 und 1.100 Liter)
  • Sperrmüllabfuhr: Abholung auf Bestellung, zweimal jährlich möglich, haushaltübliches Maß von 3 m³/Abfuhr, Selbstanlieferung an Wertstoffhöfe
  • Entsorgung des Rest- und Sperrmüll in der Restabfallbehandlungsanlage
    Zella-Mehlis (RABA)
  • Bereitstellung ermäßigter Windelsäcke
  • Pflanzenabfallentsorgung, Annahme an Sammelplätzen von bis zu 120 kg jährlich pro Person je angeschlossenem Grundstück
  • Küchenabfall: Abholung mit sogenannten „Speckitonnen“ in dicht besiedelten Gebieten
  • Reduzierung des Mindestentleerungsvolumens pro Person bei beantragter Eigenkompostierung (Anträge bleiben bestehen, Neuanträge für 2020 möglich)
  • Betreibung Wertstoffhöfe in Meiningen, Schmalkalden, Zella-Mehlis sowie neu im Raum Kaltennordheim
  • Altpapiersammlung: Behälter (240 und 1.100 Liter), Anzahl vergleichbar mit Restmüllbehältern, vierwöchige Touren
  • Mobile Schadstoffsammlung zweimal jährlich
  • Elektro- u. Elektronikaltgeräte- sowie Schrottsammlung parallel zum Sperrmüll sowie Selbstanlieferung an Wertstoffhöfe
  • Alttextiliensammelcontainer

Die Höhe der Gebühren ergibt sich wie bisher aus der Grundgebühr für die auf einem Grundstück lebenden Personen und der Leerungs- bzw. Volumengebühr. Das Restmüllvolumen beträgt immer noch durchschnittlich etwa 510  Liter pro Person und Jahr. So wurde das Mindestleerungsvolumen nach den Beratungen in den Ausschüssen weiterhin bei 400 Liter pro Person und Jahr belassen.

Werden Garten- und Küchenabfälle getrennt erfasst und auf dem Grundstück kompostiert, kann wertvoller Kompost erzeugt werden. Das Restmüllvolumen reduziert sich, und damit die Anzahl der Leerungen. Über die Eigenkompostierungsklausel soll dabei weiterhin die Verwertung insbesondere organischer Bestandteile aus dem häuslichen Abfall gefördert werden und damit ein Beitrag zur Reduzierung der Restabfallmengen geleistet werden – ein zentraler Grundsatz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Bei entsprechender Beantragung (Altanträge bleiben bestehen), sinkt das Mindestleerungsvolumen dabei auf 240 Liter pro Person und Jahr (bei einem 80 Liter-Behälter von 5 auf 3 Leerungen pro Jahr). Ergänzt wird dies im dichter besiedelten städtischen Raum durch den Anschluss von noch mehr Wohnobjekten an die „Speckitonne“. Hierbei wird der Inhalt direkt einer Biogasanlage zugeführt. „Wir werden auch weiterhin zusätzliche Orte mit größeren Wohnkomplexen an die „Speckitonne“ anschließen“, erklärt Evelyn Warmuth, Leiterin des Fachdienstes Abfall. Zurzeit findet außerdem mit einem zusätzlich für die gesamte Bevölkerung angebotenen Behälter ein Testlauf in Frankenheim statt. Ziel sei es, mehr biologische Abfälle zu erfassen und zu verwerten – so wie es das Kreislaufwirtschaftsgesetz vorschreibt. „Wir haben leider immer noch einen sehr hohen Anteil von organischen Bestandteilen in der Restmülltonne“, erklärt Warmuth. Durch gesetzliche Vorschriften und weitere Umweltauflagen müssen Betreiber von Vergärungs- und Kompostieranlagen in den kommenden Jahren stark investieren, was die Kosten für die gesetzlich geforderte Verwertung von biologischen Abfällen wie Grünschnitt oder Küchenabfälle in die Höhe treibt. „Das ist für den nächsten Kalkulationszeitraum ein entscheidender Kostenfaktor“, erklärt Warmuth. Ein großer Teil des Gebührenanstiegs ist auch mit gestiegenen Personalkosten in der Schmalkalden Stadtreinigung GmbH verbunden.

„Wir sind froh, dass es noch Menschen gibt, die diesen schwierigen Job erledigen. Jahrelang haben die Mitarbeiter deutlich unter Tarif gearbeitet. Wie in anderen Branchen auch wird es jedoch immer schwieriger, Mitarbeiter zu halten oder zu gewinnen. Angemessene, höhere Lohnkosten sind erforderlich. Sie schlagen sich natürlich beim Endkunden beziehungsweise in diesem Fall bei den Bürgerinnen und Bürger nieder“, so Landrätin Greiser.

In der Gebührenkalkulation wird es Änderungen sowohl in der Grundgebühr als auch bei der Leerungsgebühr geben. Der Ansatz für die Grundgebühr beinhaltet die genannten Leistungen ohne die variablen Kosten für die Restabfallentsorgung. Die Grundgebühr soll ab 2020 41,76 Euro/Person und Jahr (bislang 27,36 Euro/Person) betragen.

Der für die Leerungen der Restabfalltonnen anzusetzende Betrag fällt höher aus, da die Einsammlungs- und Transportkosten wie bereits erwähnt gestiegen sind und eine Senkung der Verbrennungsgebühr dies nicht auffangen kann. Die sogenannte Leistungsgebühr steigt von 0,0528 Euro/Liter auf 0,0543 Euro/Liter. Bei einem 80 Liter-Behälter kostet somit eine Leerung 4,34 Euro statt vormals 4,22 Euro.

In der Summe beider Gebührenteile ergibt sich damit die Gesamtgebühr bei einem Mindestentleerungsvolumen von 400 Litern von 63,48 Euro pro Person und Jahr (bislang 48,48 Euro), was eine Steigerung von 1,25 Euro/Person und Monat ausmacht.

Pro Person und Jahr ist eine Mindestgebühr (inklusive Eigenkompostierungsbonus) von 54,78 Euro erreichbar – dies entspricht einem monatlichen Betrag von 4,56 Euro/Monat.