Der Integrale Taktfahrplan (ITF) erfährt in den Nebennetzen eine Weiterentwicklung. Im Hauptnetz, zu dem die Linie 400, 407, 422, der Stadtverkehr Meiningen und Schmalkalden zählen, wurde der ITF seit vergangenem August eingeführt. Nun soll zum neuen Schuljahr das Nebennetz folgen. Geplant sind zunächst Anpassungen in der Rhön und im Haselgrund. Bis zum turnusmäßigen Fahrplanwechsel im Dezember sollen die Anpassungen vollzogen sein. Um die Hinweise von Schulen, Vertretern aus Tourismus und Verbänden sowie Verwaltung frühzeitig in die Planungen einzubeziehen, fanden kürzlich zwei Regionalkonferenzen in Steinbach-Hallenberg und Kaltensundheim statt. „Wir wollen die Verantwortlichen aktiv in den Prozess einbeziehen“, sagte Landrätin Peggy Greiser zur Veranstaltung in der Rhön. „Bisher liefen zahlreiche Gespräche mit allen Beteiligten. Wir sind mit Bürgerinnen und Bürgern, Bürgermeistern und Schulen in den intensiven Dialog getreten“, so Greiser weiter. Die Planungskonferenzen seien als Auftaktveranstaltung zur gemeinsamen Abstimmung gedacht. Der ÖPNV in der Rhön und im Haseltal solle an die im Februar vom Kreistag beschlossenen Standards angepasst werden. In den Regionalkonferenzen hat man Hinweise aufgenommen, um Transparenz zu schaffen. Zugleich stellt die Landrätin aber klar, dass schon allein aus Kostengründen der ÖPNV kein Wunschkonzert sei.
Thomas Marggraf, Sachbearbeiter ÖPNV im Landratsamt, erläuterte zunächst die Ziele und Gründe für die Einführung des ITFs. Der Fahrplan war bis dato dem Bedarf der Fahrgäste angepasst. In einer 2014 vom Landkreis in Auftrag gegebenen Studie lautete das Ergebnis: Der ÖPNV ist in der bisherigen Form nicht zukunftsfähig. Die Prognose zeichnete einen stetigen Anstieg des Zuschussbedarfs bei gleichzeitig sinkenden Leistungen. Deshalb erteilten die Kreistagsmitglieder mit dem neuen Nahverkehrsplan den Auftrag einen Paradigmenwechsel einzuleiten. Mit gleichem Aufwand – so die Zielstellung – sollte für neue Nutzergruppen ein besseres ÖPNV-Angebot entstehen. Mit dem Integralen Taktfahrplan sei nun ein hierarchisches Liniennetz mit festen Standards definiert worden, das Anschlussverbindungen an den Fernverkehr ermöglicht.
Nach den Umstellungen in der Rhön und im Haselgrund, sollen im kommenden Jahr die Region „Grabfeld“ und das Gebiet um Schmalkalden folgen. Mit den neuen Standards im Nahverkehrsplan legt der Kreistag unter anderem die maximale Anzahl an zustehenden Rückfahrtangeboten für Schulen fest; bei Grundschulen sind das beispielsweise zwei Fahrtenangebote und eine weitere Hortfahrt. Anfang März wurden die betroffenen Schulen vom Fachdienst Schulen angeschrieben und um Zuarbeit bezüglich Änderungsvorschlägen für das kommende Schuljahr gebeten. Weiterhin machten Thomas Marggraf und der Geschäftsführer der Meininger Busbetriebs GmbH (MBB), Winfried Bergner, deutlich, dass der ÖPNV für den Kreis ein großes Zuschussgeschäft ist. Neben der Kostenentwicklung hat die MBB vor allem mit Personalengpässen zu kämpfen. Fachkräftemangel herrscht aktuell im gesamten Nahverkehrsgewerbe.
Wie komplex die Themen Schülerbeförderung, Schulanfangszeiten und Fahrplanentwicklung ineinandergreifen schilderte MBB-Verkehrsleiterin Beate Heßler an einem Beispiel. So startet etwa ein Linienbus 6:55 Uhr in Untermaßfeld, nimmt Schüler auf und fährt von dort bis 7:15 Uhr an die Grundschule Henneberg. Über Sülzfeld, wo ebenfalls wieder Schüler zusteigen, geht’s weiter zur Regelschule Bettenhausen, hier ist 7:36 Uhr Ankunft und Umstieg für die Schüler der Grundschule in Herpf. Nun sitzen noch die Gymnasiasten im Bus, die bis 8:02 Uhr ins Rhön-Gymnasium nach Kaltensundheim befördert werden. Hier beginnt die Schule erst 8:15 Uhr. „Wir brauchen ein ausreichend großes Zeitfenster zu Schulbeginn und -ende, dann können wir möglichst viele Schüler effizient befördern“, erklärte Heßler. Auch MBB-Geschäftsführer Bergner machte deutlich: „Wenn man an einer Schule etwas ändert, ändert sich das ganze System.“ Als man baubedingt die Beförderung der Grundschüler aus Herpf anpassen musste, hatte dies mehr als 60 Änderungen im gesamten Fahrplan zur Folge.
Ein weiteres Thema bei der Zusammenkunft in Kaltensundheim war der notwendige Umstieg der Grundschüler in Kaltensundheim. Zudem interessierte in der Rhön die Anbindung nach Hilders. MBB-Chef Bergner erinnerte an dieser Stelle, dass es vor Jahren derartige Angebote gab, die kaum genutzt wurden. Auch die Frage nach mehr touristischen Angeboten im ÖPNV kam auf. „Die Deckungslücke bei Tourismusleistungen bleibt allein beim Landkreis hängen – und die ist gigantisch“, erklärte der Geschäftsführer. Unter Federführung der Rhön GmbH sei im Zusammenhang mit dem Rhön-Pass, eine Art Bonus-Card, als mögliches Angebot in der Prüfung. Aber auch hier seien noch viele Details zur Finanzierung und Abrechnung zu klären.
Auch in Steinbach-Hallenberg kamen Anfragen zu touristischen Angeboten auf. Die Forderung der Kommune ist verständlich, aber die Unterstützung des Landes ist aktuell nicht gegeben. „Ein mögliches Modell sei die Finanzierung über die Kurtaxe, aber dies ist nicht die Aufgabe des Kreises“, verwies Bergner. Der Zuschussbedarf des Landkreises für den ÖPNV liegt inzwischen bei rund sechs Millionen Euro im Jahr. Steinbach-Hallenbergs Hauptamtsleiterin Silke Röser lobte die Anbindung in Richtung Oberhof und Schmalkalden. Für die Stadt sei aber auch vom Rathaus aus eine bessere Anbindung in Richtung Suhl wünschenswert – bisher biegt der Bus aus Richtung Schmalkalden kommend rechts am Viadukt ab. MBB-Geschäftsführer Bergner erklärte, dass bei einer Anbindung über das Rathaus Steinbach-Hallenberg sich die Fahrzeit deutlich verlängere und somit der Takt im Zeitplan nicht mehr zu halten sei. Ein weiteres Anliegen der Stadt: Nach der Eingliederung der Haselgrundgemeinden wäre eine Stadtlinie wünschenswert. Dies versprach MBB-Geschäftsführer Winfried Bergner zu prüfen. Für den Schülerverkehr im Haselgrund werde sich wohl nicht viel ändern, teilte er mit. Vorteil: Grund- und Regelschule liegen vis-à-vis und können sich bei den Rückfahrten abstimmen.
Infokasten:
„Bedienungsstandards im Schülerverkehr Montag bis Freitag an Schultagen“
Für jede staatliche Schule besteht der Anspruch auf Organisation einer Hinfahrt und zweier Rückfahrten. Grundschulen erhalten Anspruch auf eine dritte Rückfahrt für Hortkinder. Befinden sich staatliche Schulen verschiedener Schularten (insbesondere Grund- und Regelschule) an einem Schulstandort und nutzen die gleichen Haltestellen, kann das Angebot auf insgesamt bis zu vier Rückfahrten erweitert werden. Die Vorgaben gelten für den allgemeinen Unterrichtsbeginn und das allgemeine Unterrichtsende an der jeweiligen Schule. Die Hin- und Rückfahrtzeiten sollen von Montag bis Freitag durchgehend gleich sein. Die Schulen sind zuständig für die Stundenplanung und die Anpassung der Unterrichtsanfangs- und -endzeiten an die Fahrtzeiten der öffentlichen Verkehrsmittel. Die Bedienungsstandards gelten für anspruchsberechtigte Schüler einer Schule innerhalb deren Schulbezirkes bzw. Einzugsbereiches (bei Gymnasien); bei gemeinsamen Schulbezirken gelten sie beim Besuch der nächstgelegenen aufnahmefähigen Schule.