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Bauaufsicht

Im Wesentlichen werden im Fachdienst Bauaufsicht folgende Aufgaben bearbeitet:

  1. Anträge auf Vorbescheide und Baugenehmigungen (siehe weiterführende Links)
  2. Zeugnisse
  3. ordnungsbehördliche Verfahren von rechtmäßigen Zuständen
  4. Gefahrenabwehr bei sicherheitsgefährdenden baulichen Zuständen
  5. Abnahme von Fliegenden Bauten (siehe Formulare)
  6. Beratung von Gemeinden und Bürgern des Landkreises zu baurechtlichen Fragen
  7. Führen des Baulastenregisters
  8. Stellungnahmen zu anderen Vorhaben und gemeindlichen Satzungen
Wichtig:

Bei Fragen oder Problemen zu baurechtlichen Dingen wie

  • ist mein Bauvorhaben genehmigungsbedürftig
  • welche Unterlagen muss ich einreichen
  • ist mein Bauvorhaben unter Umständen genehmigungsfrei

sollten sich Bürger des Landkreises immer an den FD Bauaufsicht wenden. Die Bauaufsicht ist im Landkreis für derartige Fragen die alleinig zuständige Behörde.