Der Fachdienst Abfall und Altlasten des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen informiert über praktische Tipps zur richtigen Entsorgung und Vermeidung von Abfällen.
Gemäß dem Leitsatz „Glas ist doch gleich Glas“ glauben fälschlicherweise viele Verbraucher, dass alle gläsernen Produkte zerschlagen über die Altglascontainer entsorgt werden können. Diese Annahme ist aber falsch.
Flachglas (zum Beispiel Glasscheiben oder Porzellan), Glasbausteine, Geschirr aus Glas (zum Beispiel Trinkgläser, Blumenvasen, Salatschüssel usw.) sind anders zusammengesetzt und sind keine Verkaufsverpackung/kein Behälterglas wie beispielsweise Konservengläser oder Getränkeflaschen ohne Pfand und gehören deshalb nicht in den Altglascontainer.
Was gehört in den Glassammelbehälter:
- Getränkeflaschen ohne Pfand aus Glas
- Konservengläser
- Parfümflaschen (Flakons)
- Sonstiges Verpackungsglas
Die Glasverpackungen sollen restentleert und nach Glasfarbe getrennt in die Sammlung gegeben werden. Blaues und rotes Glas gehören zum Grünglas.
Kleinmengen von Geschirr und Flachglas in den Restmüll
Geschirr und Kleinmengen an Flachglas können über die Restmülltonne entsorgt werden. Größere Mengen aus privaten Haushaltungen dürfen auch nicht über den Sperrmüll abgefahren werden, sondern können gegen eine Gebühr (bis 100 Kilogramm = 3,60 Euro | ab 100 Kilogramm = 26,40 Euro pro Tonne) an der Deponie in Meiningen angeliefert werden. Auch Aquarien, die neben Glas auch aus anderen Stoffen wie zum Beispiel Kunststoff, Gummi oder Quecksilber bestehen, sollten ausschließlich beim Wertstoffhof entsorgt werden.

Getränkeflaschen aus Glas und Konservengläser Pfand können im Glassammelbehälter entsorgt werden – im Gegensatz zu Flachglas wie beispielsweise Glasgeschirr oder Porzellan.
Kontakt für Rückfragen:
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Abfall und Altlasten
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Tel.: 03693/485-8362 und -8369
E-Mail: fd.abfall@lra-sm.de