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Wichtige Telefonnummern

Zentrale – Rezeption: 03693 / 485 – 0

Fachbereich Zentrale Steuerung/Innere Dienste: 03693 / 485 – 8270

Fachbereich Ordnung und Sicherheit: 03693 / 485 – 8139

Fachbereich Soziales, Jugend, Gesundheit: 03693 / 485 – 8502

Fachbereich Kreisplanung, Bau und Umwelt: 03693 / 485 – 8382

Fachbereich Arbeit – Kommunales Jobcenter: 03693 / 485 – 8510

Kfz-Zulassung Terminvergabe: 03693 / 485 – 7100

Fahrerlaubniswesen Terminvergabe: 03693 / 485 – 7200

Presse – Öffentlichkeitsarbeit: 03693 / 485 – 8252

Schwerbehindertenangelegenheiten

Für das Schwerbehindertenfeststellungsverfahren nach § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind in Thüringen die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig.

Entscheidungen werden hierbei vor allem zu folgenden Anliegen getroffen:

  • Feststellung des Vorliegens einer Behinderung sowie des Grades der Behinderung
  • Zuerkennung von Merkzeichen
  • Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen.

Die Sachbearbeitung erfolgt für den gesamten Landkreis in der Außenstelle des Landratsamtes in Schmalkalden. Antragsformulare sind jedoch auch im Landratsamt in Meiningen in Haus II an der Rezeption erhältlich bzw. können die ausgefüllten Anträge zur Weiterleitung nach Schmalkalden auch in Meiningen abgegeben werden.

Die Ansprechpartner treffen Sie in der Außenstelle Schmalkalden an:

Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Außenstelle Schmalkalden
Sandgasse 2
98574 Schmalkalden
Telefon: 03683/682-0
Fax: 03683/682-402873

Formulare zum Download:

Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht [PDF]

Merkblatt (Hinweise zur Antragstellung) [PDF]