Zu den amtlichen Aufgaben gehört der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefährdung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft. Hierzu werden Kontrollen und Probeentnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung durchgeführt. Im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes werden Schlachttiere bei gewerblichen Schlachtungen und Hausschlachtungen einer obligatorischen Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterzogen, erlegte Wildschweine werden auf Trichinen untersucht. Rückstandsuntersuchungen werden nach Nationalem Rückstandskontrollplan oder bei begründetem Verdacht eingeleitet. In den einzelnen Lebensmittelbetrieben werden nicht nur die betrieblichen Hygiene- und Eigenkontrollmaßnahmen überwacht, sondern auch Beratungen durchgeführt, wie ein möglichst sicherer Umgang mit Lebensmitteln zu gewährleisten ist und wie die Sicherheit von Lebensmitteln erhalten und verbessert werden kann. Im Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung werden Verbraucherbeschwerden entgegengenommen und weiterverfolgt.
Informationen über Verstöße i. S. v. § 40 Abs. 1a LFGB
02.02.2026 – Big Döner Steinbach-Hallenberg

Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen veröffentlicht gemäß § 40 Absatz 1a Nr. 3 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) nicht unerhebliche oder wiederholt begangene Verstöße von Lebensmittelunternehmen gegen Vorschriften, die der Einhaltung hygienischer Anforderungen oder dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefährdung oder vor Täuschung dienen.
Die Veröffentlichung dient vor allem der aktiven Information des Verbrauchers im Sinne behördlicher Transparenz und ausdrücklich nicht der Warnung vor den aufgeführten Produkten oder Betrieben. Öffentliche Warnungen vor gesundheitsgefährdenden oder irreführenden Erzeugnissen werden deutschlandweit auf dem Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlicht.
