Unterstützung und Beratung im Schwerbehindertenrecht
Für die Durchführung des Schwerbehindertenfeststellungsverfahrens nach § 152 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) sind in Thüringen die Landkreise und kreisfreien Städte verantwortlich. Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen und die entsprechenden Nachteilsausgleiche in Anspruch zu nehmen.
Zentrale Aufgaben der Sachbearbeitung
Im Rahmen des Verfahrens werden rechtssichere Entscheidungen zu folgenden Anliegen getroffen:
- Grad der Behinderung (GdB): Feststellung, ob eine Behinderung vorliegt und wie hoch der Grad der Beeinträchtigung eingestuft wird.
- Merkzeichen: Zuerkennung spezifischer Merkzeichen (z. B. G, aG, B, H), die als Grundlage für besondere Nachteilsausgleiche dienen.
- Ausweise: Ausstellung und Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen.
Erreichbarkeit und Standorte
Die zentrale Sachbearbeitung für das gesamte Kreisgebiet erfolgt in unserer Außenstelle in Schmalkalden. Wir bieten Ihnen jedoch kurze Wege bei der Antragstellung:
- Antragstellung: Formulare sind sowohl in der Außenstelle Schmalkalden als auch im Landratsamt Meiningen (Haus II, Rezeption) erhältlich.
- Abgabe: Ausgefüllte Anträge können Sie bequem in Meiningen abgeben; diese werden intern zur weiteren Bearbeitung nach Schmalkalden weitergeleitet.
Ansprechpartner
Fachdienst Sonstige Soziale Aufgaben
Tel.: 03693/485-8502
E-Mail: fb.soziales@lra-sm.de
HINWEIS: Die Zuständigkeiten in diesem Bereich richten sich nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens.
Formulare
Informationen zum Schutz Ihrer Daten
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.

