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Berufliches Rehabilitierungsgesetz

Wirtschaftliche Hilfe für politisch Verfolgte im Berufsleben

Personen, die in der ehemaligen DDR aus politischen Gründen beruflich benachteiligt wurden, können unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Ausgleichsleistungen erhalten. Diese Leistungen dienen der Wiedergutmachung von Verfolgungsmaßnahmen, die den beruflichen Werdegang zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 2. Oktober 1990 unterbrochen oder verhindert haben.

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Anspruchsberechtigt sind Personen (Verfolgte), die nachweislich:

  • ihren erlernten, begonnenen oder angestrebten Beruf aufgrund politischer Verfolgung (z. B. durch Haft oder Gewahrsam) zeitweise nicht ausüben konnten
  • keinen sozial gleichwertigen Ersatzberuf ausüben konnten
  • in ihrer aktuellen wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind (dies wird im Einzelfall geprüft)

Das zweistufige Verfahren

1. Feststellung der Verfolgteneigenschaft:

Zunächst muss eine offizielle Bescheinigung beantragt werden. Zuständig für das Land Thüringen ist:

Landgericht Meiningen
Kammer für Rehabilitationssachen
Lindenallee 15
98617 Meiningen

2. Beantragung der Ausgleichsleistung:

Nach Erhalt der Bescheinigung erfolgt die Prüfung der wirtschaftlichen Bedürftigkeit durch die zuständige Stelle.

Ansprechpartner

Fachdienst Sonstige Soziale Aufgaben
Tel.: 03693/485-8725
Fax: 03693/485-8570
E-Mail: fb.soziales@lra-sm.de

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