Tierschutz im Landkreis
Tiere sind Mitgeschöpfe, die unseren Schutz brauchen. Wer Tiere hält, übernimmt eine große Verantwortung. Der Landkreis sorgt dafür, dass die Regeln des Tierschutzgesetzes eingehalten werden – egal ob im Stall, auf der Weide oder im eigenen Zuhause. Unser Ziel ist es, Leiden zu verhindern und eine artgerechte Haltung sicherzustellen.
Verantwortung für Tiere
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinäramtes überwachen die Tierhaltung im gesamten Landkreis. Sie greifen ein, wenn Tiere nicht gut behandelt werden.
Die Aufgaben der Tierschutz-Überwachung
- Landwirtschaft und Schlachtung: Wir kontrollieren regelmäßig Betriebe mit Rindern, Schweinen oder Geflügel. Auch in Schlachthöfen prüfen wir die Einhaltung der Tierschutz-Regeln.
- Private Tierhaltung: Bei Haustieren wie Hunden, Katzen oder Pferden prüfen wir die Haltung vor allem dann, wenn wir konkrete Hinweise auf Probleme erhalten.
- Gewerbliche Erlaubnisse: Wer beruflich mit Tieren arbeitet (z.B. Hundeschulen, Tierpensionen oder Therapiehunde), benötigt eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Diese können Sie bei uns beantragen.
- Maßnahmen bei Verstößen: Wenn Tiere schlecht gehalten werden, ordnen wir Verbesserungen an. Im schlimmsten Fall können wir Tiere wegnehmen oder die Tierhaltung ganz verbieten.
Tierschutz-Anzeige: So können Sie helfen
Wenn Sie beobachten, dass Tiere nicht gut versorgt werden, können Sie uns das melden. Bitte nehmen Sie in diesem Fall schriftlich oder telefonisch Kontakt zu uns auf. Wir prüfen jeden Hinweis sorgfältig.
Kontakt
Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Tel.: 03693 / 485-8139
Fax: 03693 / 485-8256
E-Mail: vet.amt@lra-sm.de
Ansprechpartner:
- Dr. D. Sporn (Fachdienstleiter, Amtstierarzt)
- D. Hornung (Amtstierärztin)
- Dr. A. Sporn, (Amtstierärztin, zuständig für Genehmigungen nach § 11 Tierschutzgesetz)
Probenannahme
Probenmaterial wird am Standort Meiningen an den Werktagen ab 07:00 Uhr angenommen.
Eine Servicestelle zur Annahme von Probenmaterial und Trichinenproben wird in Schmalkalden in der Sandgasse 2 (Außenstelle Landratsamt betrieben):
Tel.: 03693 / 682-216
Fax: 03683 / 402873
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag zwischen 07:00 und 09:00 Uhr.
Formulare
Antrag auf Erlaubnis zur Tierhaltung (§ 11 TierSchG) [PDF]
Antrag auf Erlaubnis zur Tierhaltung - Tierbörse (§ 11 Abs. 1 Nr. 7 TierSchG) [PDF]
Antrag auf Erlaubnis zur Tierhaltung - Zirkus (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe d TierSchG) [PDF]
Anlage 1 zum Erlaubnisantrag Zirkus [PDF]
Anlage 2 zum Erlaubnisantrag Zirkus [PDF]
Antrag auf Sachkundenachweis zum Betäuben oder Töten von Wirbeltieren [PDF]
Merkblatt zur Hundehaltung [PDF]
Merkblatt Zwingerhaltung von Hunden [PDF]
Tierschutz-Hundeverordnung [PDF]*
Tierschutz-Katzenverordnung - Ergänzung Floh-Seligenthal [PDF]*
Verordnungen
Verordnung nach § 13 b des Tierschutzgesetzes für das Gebiet des Landkreises Schmalkalden-Meiningen (Katzenschutzverordnung) (Link zur Lesefassung)
Informationen zum Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.
