Informationen zum Schornsteinfegerwesen
Das Landratsamt achtet darauf, dass die Regeln des Schornsteinfeger-Gesetzes eingehalten werden.
Dabei gibt es folgende Aufgaben:
Durchsetzung von Zahlungen und Pflichten
- Offene Rechnungen: Wenn Gebühren für den Schornsteinfeger nicht bezahlt werden, kümmert sich die Behörde um die Einziehung des Geldes.
- Pflicht zur Reinigung: Eigentümer müssen ihre Schornsteine und Heizungen regelmäßig reinigen und prüfen lassen. Die Termine stehen im sogenannten Feuerstätten-Bescheid.
- Zutritt zum Gebäude: Wenn jemand dem Schornsteinfeger den Zutritt verweigert oder die Reinigung nicht durchführen lässt, setzt die Behörde diese Pflicht durch.
Besondere Maßnahmen
- Zweitbescheid: Wenn Fristen ignoriert werden, wird ein zweiter, offizieller Bescheid erstellt.
- Ersatzvornahme: Falls nötig, lässt die Behörde die Reinigung durch den Schornsteinfeger zwangsweise durchführen. Die Kosten dafür müssen die Eigentümer tragen.
Hilfe bei Problemen
Gibt es Schwierigkeiten mit dem Schornsteinfeger oder Unstimmigkeiten bei einer Rechnung? In diesen Fällen dient das Landratsamt als Ansprechpartner und hilft bei der Klärung.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - Gewerberecht
Tel. 03693/485-8148
Fax: 03693/485-8214
E-Mail: gewerbe@lra-sm.de
Informationen zum Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.
