Informationen zu Motorsportveranstaltungen
Wer eine öffentliche Motorsport-Veranstaltung plant, benötigt dafür eine offizielle Erlaubnis. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Thüringer Ordnungsbehörden-Gesetz.
Das ist bei der Antragstellung wichtig:
- Ort der Beantragung: Der Antrag muss beim Landratsamt gestellt werden.
- Zeitpunkt: Der Antrag sollte frühzeitig eingereicht werden. Der Grund dafür ist: Andere Behörden müssen ebenfalls zustimmen. Das braucht Zeit.
- Unterlagen: Wenn weitere Nachweise oder Papiere für die Prüfung nötig sind, erfolgt eine entsprechende Aufforderung durch das Amt.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - Allgemeine Ordnung
Tel. 03693/485-8155
Fax: 03693/485-8214
E-Mail: fb.ordnung@lra-sm.de
Informationen zum Schutz Ihrer Daten
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.

