Lotterien und Tombolas
Wenn ein gemeinnütziger Verein eine Tombola plant, muss diese angemeldet werden. Eine Tombola ist eine Veranstaltung, bei der Lose verkauft und Gewinne verlost werden.
Regeln für die Anmeldung:
- Frist: Die Anmeldung muss mindestens zwei Wochen vorher erfolgen.
- Ablauf: Das ausgefüllte Formular muss zusammen mit allen wichtigen Unterlagen beim Landratsamt eingereicht werden.
- Voraussetzung: Der Verein muss offiziell als gemeinnützig anerkannt sein.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - Allgemeine Ordnung
Tel. 03693/485-8155
Fax: 03693/485-8214
E-Mail: fb.ordnung@lra-sm.de
Formulare
Hinweis: Dieser Bereich befindet sich noch in Bearbeitung. Die Formulare stellen wir Ihnen zeitnah zur Verfügung.
Anmeldung einer Lotterie mit Kostenplan und Abrechnung
Informationen zum Schutz Ihrer Daten
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.

