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Lotterien und Ausspielungen

Lotterien und Tombolas

Wenn ein gemeinnütziger Verein eine Tombola plant, muss diese angemeldet werden. Eine Tombola ist eine Veranstaltung, bei der Lose verkauft und Gewinne verlost werden.

Regeln für die Anmeldung:

  • Frist: Die Anmeldung muss mindestens zwei Wochen vorher erfolgen.
  • Ablauf: Das ausgefüllte Formular muss zusammen mit allen wichtigen Unterlagen beim Landratsamt eingereicht werden.
  • Voraussetzung: Der Verein muss offiziell als gemeinnützig anerkannt sein.

Ansprechpartner

Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - Allgemeine Ordnung
Tel. 03693/485-8155
Fax: 03693/485-8214
E-Mail: ordnung@lra-sm.de

Formulare

Informationen zum Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.