Kleingartenwesen
Überprüfung von Kleingarten-Vereinen
In diesem Bereich wird kontrolliert, ob Kleingarten-Vereine die Regeln des Bundes-Kleingarten-Gesetzes einhalten. Das ist wichtig für Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind. Gemeinnützig bedeutet: Der Verein verfolgt Ziele, die für die Gesellschaft nützlich sind, und genießt dadurch Vorteile (zum Beispiel bei den Steuern).
So läuft die Prüfung ab:
- Besuche vor Ort: In regelmäßigen Abständen finden Begehungen der Gartenanlagen statt. Dabei arbeiten die Behörde und die Vorstände der Vereine zusammen.
- Kontrolle: Es wird geprüft, ob die Gartenanlage ordnungsgemäß genutzt wird.
- Bestätigung: Wenn es keine Beanstandungen (Probleme oder Fehler) gibt, erhält der Verein weiterhin die Bestätigung für die Gemeinnützigkeit.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - Allgemeine Ordnung
Tel. 03693/485-8155
Fax: 03693/485-8214
E-Mail: ordnung@lra-sm.de
Informationen zum Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.
