Heilpraktiker

Erlaubnis für Heilpraktiker

Wer als Heilpraktiker arbeiten möchte, braucht dafür eine offizielle Erlaubnis. Das gilt für alle Personen, die keine Ausbildung als Arzt oder Ärztin haben.

Was bedeutet "Ausübung der Heilkunde"?

Das Gesetz sagt: Jede berufliche Tätigkeit, die Krankheiten oder Leiden bei Menschen feststellt oder lindert, gehört zur Heilkunde. Wer diese Arbeit im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ausüben möchte, muss einen Antrag stellen. Auch Personen mit Haupt-Wohnsitz im Landkreis stellen den Antrag beim Landratsamt (Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr).

Diese Unterlagen sind für den Antrag nötig:

  • Anmelde-Formular: Es muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
  • Geburtsurkunde: Eine Kopie reicht aus.
  • Lebenslauf: Dieser muss unterschrieben sein.
  • Passbild: Ein aktuelles Foto für die Unterlagen.
  • Schulzeugnis / Abschlusszeugnis: Eine Kopie des Zeugnisses als Nachweis über die Bildung.
  • Führungszeugnis: Ein offizielles Dokument zur Vorlage bei einer Behörde. Es darf maximal 3 Monate alt sein.
  • Ärztliches Zeugnis: Eine Bestätigung vom Arzt oder von der Ärztin über die Gesundheit. Auch dieses Zeugnis darf maximal 3 Monate alt sein.

Ansprechpartner

Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - Allgemeine Ordnung
Tel. 03693/485-8155
Fax: 03693/485-8214
E-Mail: ordnung@lra-sm.de

Formulare

Informationen zum Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.