Gewerbeangelegenheiten

Die Gewerbebehörde

Die Untere Gewerbebehörde achtet darauf, dass die Regeln der Gewerbeordnung eingehalten werden. Wer ein Unternehmen gründet oder ein Gewerbe betreibt, muss dies offiziell anmelden.

Wo muss das Gewerbe angemeldet werden?

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen ist für die meisten Orte im Landkreis zuständig. Es gibt jedoch Ausnahmen. In den folgenden Städten gibt es eigene Gewerbeämter:

  • Meiningen
  • Schmalkalden
  • Zella-Mehlis

Wer in diesen drei Städten ein Gewerbe betreibt, meldet dies direkt bei der dortigen Stadtverwaltung an. Für alle anderen Orte im Landkreis ist das Landratsamt zuständig.

Das gilt zum Beispiel für:

  • Immobilien-Makler und Bauträger
  • Betreiber von Spielhallen
  • Bewachungs-Unternehmen (Security)
  • Reisegewerbe (zum Beispiel Verkaufsstände, die den Ort wechseln)

Ansprechpartner

Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - Gewerberecht
Tel. 03693/485-8148
Fax: 03693/485-8214
E-Mail: gewerbe@lra-sm.de

Formulare

Weiterführende Informationen

Publikationen des Landesamtes für Verbraucherschutz Thüringen: 
Arbeitsschutz - Arbeitgeberpflichten und sozialer Arbeitsschutz [LINK]

Informationen zum Schutz Ihrer Daten

Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.