Aufsichtsbehörde

Aufgaben vom Fachdienst Ordnung

Der Fachdienst Ordnung ist die Aufsicht für die Ordnungsämter in den Städten und Gemeinden des Landkreises. Das bedeutet: Diese Behörde kontrolliert und unterstützt die Arbeit der örtlichen Ämter.

Das sind die wichtigsten Aufgaben

  • Prüfung von Regeln (Verordnungen): Die Gemeinden erstellen eigene Regeln für ihren Ort. Ein Beispiel ist die Reinigungs-Pflicht für Gehwege. Der Fachdienst Ordnung prüft, ob diese Regeln mit den Gesetzen übereinstimmen.
  • Bearbeitung von Widersprüchen: Ein Ordnungsamt kann eine Anordnung (Verfügung) gegen eine Person erlassen. Wer damit nicht einverstanden ist, kann einen Widerspruch einlegen. Der Fachdienst Ordnung prüft dann, ob die Entscheidung der Gemeinde rechtlich richtig war.
  • Fragen zum Melderecht: Hier geht es um die Anmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzes. Der Fachdienst sorgt dafür, dass die Meldeämter in den Gemeinden die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Ansprechpartner

Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - Allgemeine Ordnung
Tel. 03693/485-8155
Fax: 03693/485-8214
E-Mail: ordnung@lra-sm.de

Informationen zum Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.