Kontrolle und Erlaubnis für Waffen

Die Waffenbehörde sorgt dafür, dass die Regeln zum Umgang mit Waffen eingehalten werden. Sie prüft, wer eine Waffe besitzen darf und wie diese gelagert werden muss.

Die Aufgaben der Behörde:

  • Erlaubnisse: Die Behörde prüft Anträge für den Besitz von Waffen. Sie stellt Waffen-Erlaubnisse aus oder verweigert diese, wenn die Sicherheit nicht garantiert ist.
  • Handel und Herstellung: Wer Waffen herstellen oder damit handeln möchte, benötigt eine Genehmigung der Behörde.
  • Schießstätten: Die Behörde genehmigt den Bau oder die Änderung von Schießplätzen. Sie überwacht diese regelmäßig, damit sie technisch sicher sind. Bei Mängeln kann sie die Nutzung verbieten.
  • Kontrolle der Aufbewahrung: Die Mitarbeiter prüfen direkt vor Ort, ob Waffen sicher und vorschriftsmäßig gelagert werden (zum Beispiel in einem Tresor).
  • Nationales Waffenregister: Die Behörde ist an das zentrale Register in Deutschland angeschlossen. Dort sind alle erlaubnispflichtigen Waffen gespeichert.

Ansprechpartner

Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - Waffenwesen / Fischereiwesen
Tel. 03693/485-8150 od. - 8149
Fax: 03693/485-8214
E-Mail: waffenbehoerde@lra-sm.de

Online-Dienste der Waffenbehörde

Formulare

Informationen zum Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.