Untere Fischereibehörde

Überwachung und Organisation der Fischerei

Die Untere Fischereibehörde sorgt dafür, dass die Regeln beim Fischen und an den Gewässern eingehalten werden. Sie ist die prüfende Stelle für alle rechtlichen Fragen rund um die Fischerei im Landkreis.

Die Aufgaben der Behörde

  • Verträge prüfen: Die Behörde prüft Verträge über die Nutzung von Gewässern (Pacht-Verträge und Erlaubnis-Verträge). Sie kann diesen zustimmen oder Änderungen verlangen.
  • Fischer-Prüfung: Wer fischen möchte, muss sein Wissen nachweisen. Die Behörde organisiert und führt die amtliche Fischer-Prüfung durch.
  • Fischereischeine: Die Städte und Gemeinden stellen die Fischereischeine aus. Die Untere Fischereibehörde gibt dafür die Regeln vor und kontrolliert, ob alles richtig gemacht wird.
  • Fischerei-Aufsicht: Die Behörde überwacht, dass an den Gewässern alles nach Gesetz abläuft und die Fischbestände geschützt werden.

Ansprechpartner

Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - Waffenwesen/ Fischereiwesen
Tel. 03693/485-8150 od. - 8149
Fax: 03693/485-8214
E-Mail: waffenbehoerde@lra-sm.de

Formulare

Informationen zum Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.