Aufenthaltsrecht

Aufgaben und Services der Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde kümmert sich um alle rechtlichen Fragen zum Aufenthalt von Menschen aus dem Ausland. Sie prüft Anträge und stellt offizielle Dokumente aus.

Aufgaben bei der Einreise

  • Visa-Verfahren: Die Behörde arbeitet mit deutschen Botschaften im Ausland zusammen, wenn Menschen nach Deutschland einreisen möchten.
  • Verpflichtungs-Erklärungen: Sie bearbeitet Dokumente, mit denen sich Gastgeber verpflichten, für die Kosten ihrer ausländischen Gäste aufzukommen.

Aufenthalt und Aufenthaltstitel

Die Behörde prüft, ob die Voraussetzungen für ein Leben in Deutschland erfüllt sind. Sie stellt befristete oder unbefristete Erlaubnisse (Aufenthaltstitel) aus. Gründe dafür können sein:

  • eine Arbeit oder eine Ausbildung (Studium)
  • familiäre Gründe (zum Beispiel Nachzug von Ehepartnern)
  • humanitäre oder politische Gründe (Anerkennung im Asylverfahren)

Asyl und Flucht

Im Bereich Asyl hat die Behörde folgende Aufgaben:

  • Sie stellt Dokumente aus, solange das Asylverfahren läuft (Aufenthaltsgestattung).
  • Sie stellt Dokumente aus, wenn eine Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist (Duldung).
  • Sie entscheidet über Anträge, wenn jemand in einen anderen Ort umziehen möchte.

Ende des Aufenthalts

Wenn die rechtlichen Voraussetzungen für einen Aufenthalt nicht mehr erfüllt sind, leitet die Behörde Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthalts ein. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit anderen Ordnungsbehörden.

Genauere Informationen finden Sie in der Integreat App [LINK].

Wichtige Hinweise für den Besuch

Ein Besuch in der Ausländerbehörde ist nur nach vorheriger Termin-Vereinbarung möglich. Dies sichert eine schnelle Bearbeitung der Anliegen.

Besonderer Service für Studierende:

Für Studierende gibt es regelmäßige Sprechstunden in der Außenstelle in Schmalkalden (Sandgasse 2) und in der Hochschule.

Genauere Informationen finden Sie in der Integreat App [LINK].