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Vollzug der Straßenverkehrsordnung (StVO)

Regeln im Straßenverkehr (StVO)

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthält die Regeln für alle Teilnehmer am Verkehr. Das Landratsamt ist dafür zuständig, dass diese Regeln im Landkreis eingehalten werden und besondere Erlaubnisse erteilt werden.

Genehmigungen für Baustellen, Parken und Veranstaltungen

In diesem Bereich werden verschiedene Anträge bearbeitet, die den öffentlichen Straßenraum betreffen.

Baustellen und Schilder

Wenn an Straßen gebaut wird oder neue Schilder aufgestellt werden müssen, ist eine verkehrsrechtliche Anordnung nötig. Diese legt fest, wie der Verkehr fließen muss (zum Beispiel durch Umleitungen).

  • Zuständigkeit: Das Landratsamt entscheidet darüber für fast alle Orte im Landkreis.
  • Ausnahmen: Für die Stadtgebiete von Meiningen, Schmalkalden und Zella-Mehlis sind die jeweiligen Stadtverwaltungen selbst zuständig.

Besondere Erlaubnisse (Ausnahmen)

Manchmal erlaubt die Behörde Ausnahmen von den allgemeinen Regeln. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Park-Ausweise für Menschen mit Behinderung: Damit diese Bürger auf speziell markierten Plätzen parken dürfen.
  • Veranstaltungen: Wenn Straßen für Feste, Sport-Events oder Umzüge genutzt werden sollen.
  • Sonder-Parkrechte: Zum Beispiel für Handwerker oder soziale Dienste im Einsatz.

Ansprechpartner

Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr
Tel.: 03693/485-8175
Fax: 03693/485-8214
E-Mail: strassenverkehr@lra-sm.de

Formulare

Informationen zum Datenschutz

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