Voraussetzungen für den Schulweg und Fahrtkosten
Nicht jeder Schulweg wird vom Landkreis bezahlt. Es gibt klare Regeln, wann ein Anspruch auf Beförderung besteht.
Wer hat Anspruch?
Die Kosten werden für Schülerinnen und Schüler übernommen, die folgende Schulen besuchen:
- Allgemeinbildende Schulen (Grundschule, Regelschule, Gymnasium, Gemeinschaftsschule)
- Berufliches Gymnasium
- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
- Fachoberschulen und Berufsfachschulen, die keinen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
Ab welcher Entfernung werden die Kosten übernommen?
In der Regel muss der Schulweg eine bestimmte Länge haben:
- Bis zur 4. Klasse: Der Weg muss mindestens 2 km lang sein.
- Ab der 5. Klasse: Der Weg muss mindestens 3 km lang sein.
Ausnahmen: Wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder wenn ein Schüler eine Behinderung hat, spielt die Entfernung keine Rolle. Der Schulweg ist dabei immer der kürzeste und sicherste Fußweg zwischen der Wohnung und der Schule.
Wichtige Regeln
Der Landkreis übernimmt die Kosten nur für den Weg zur nächstgelegenen staatlichen Schule, die dem Schüler den gewünschten Abschluss ermöglicht.
In den meisten Fällen erfolgt der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV).
Wie erfolgt die Meldung?
Normalerweise melden die Eltern ihre Kinder (am Anmeldetag) an der Schule an. Die Schule erledigt die weiteren Schritte. In besonderen Fällen müssen die Eltern einen eigenen Antrag beim Landratsamt stellen.
Schülerbeförderungssatzung des Landkreises
Die Schülerbeförderungssatzung regelt das Verfahren und die Grundsätze zur Schülerbeförderung auf Schulwegen. Dies umfasst die Ausgabe der Schülerausweise, die Erstattung der Schülerbeförderungskosten sowie der Schülerspezialverkehr.
Weitere Informationen sind abrufbar in der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen [PDF]
Ansprechpartner
Fachdienst Schulen - Bereich Schülerbeförderung
Tel.: 03693/485-8231
Tel.: 03693/485-8220
E-Mail:fd.schulen@lra-sm.de
Formulare
Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten bis Klassenstufe 10 [PDF]
Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten ab Klasse 11 ab 01.08.2025 [PDF]
Antrag auf individuelle Schülerbeförderung [PDF]
Antrag auf Erstattung Praktikum [PDF]
Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten ab 01.08.2025 [PDF]
Antragsformular Schüler-Deutschland-Ticket [PDF]
Merkblatt Schüler-Deutschlandticket MBB [PDF]
Merkblatt Schüler-Deutschlandticket LRA 2026-2027 [PDF]
Schüler-Deutschlandticket FAQ Katalog [PDF]
Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen [PDF]
Informationen zum Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.
