Genehmigungen für die Personen-Beförderung
Wer Fahrgäste gegen Bezahlung transportiert, betreibt einen sogenannten Personenverkehr. Dafür reicht eine einfache Gewerbe-Anmeldung nicht aus. In den meisten Fällen ist eine zusätzliche behördliche Erlaubnis notwendig.
Die Regeln für diesen Bereich stehen im Personenbeförderungs-Gesetz (PBefG). Eine Genehmigung ist für folgende Verkehrsarten gesetzlich vorgeschrieben:
- Taxi-Verkehr
- Mietwagen-Verkehr (Fahrten mit Pkw und Fahrer auf Bestellung)
- Mietomnibus-Verkehr (Busse, die gemietet werden können)
- Ausflugs-Fahrten (geplante Touren mit Pkw oder Bussen)
- Ferienziel-Reisen (Urlaubsfahrten mit Pkw oder Bussen)
Das gesamte Gesetz kann im Internet unter www.gesetze-im-internet.de/pbefg nachgelesen werden.
Wer ist für die Genehmigung zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Größe des Fahrzeugs:
- Pkw und Kleinbusse (bis 9 Sitzplätze inklusive Fahrer): Zuständig ist das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen (Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr).
- Große Omnibusse: Zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar (Telefon: 0361 37737454).
Wichtiger Hinweis zu Strafen
Wer Personen gegen Bezahlung ohne die richtige Genehmigung befördert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann sehr teuer werden: Das Gesetz sieht hierfür Geldbußen von bis zu 20.000 € vor.
Ansprechpartner
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - Allgemeine Ordnung
Tel.: 03693/485-8155
Tel.: 03693/485-8214
E-Mail: fb.ordnung@lra-sm.de
Formulare
Hinweis: Dieser Bereich befindet sich noch in Bearbeitung. Die Formulare stellen wir Ihnen zeitnah zur Verfügung.
Entbindung von der Betriebspflicht [PDF]
Leistungsfähigkeit Eigenkapitalbescheinigung [PDF]
Leistungsfähigkeit Einzelunternehmen [PDF]
Antrag Betriebsübertragung [PDF]
Merkblatt Ortskundeprüfung [PDF]*
Taxitarifordnung / Taxiordnung
Taxitarifordnung (gültig ab 01.08.2022)
Taxitarifordnung (gültig bis 31.07.2022)
Taxiordnung 1995
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