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Taxi, Mietwagen und Omnibusse

Genehmigungen für die Personen-Beförderung

Wer Fahrgäste gegen Bezahlung transportiert, betreibt einen sogenannten Personenverkehr. Dafür reicht eine einfache Gewerbe-Anmeldung nicht aus. In den meisten Fällen ist eine zusätzliche behördliche Erlaubnis notwendig.

Die Regeln für diesen Bereich stehen im Personenbeförderungs-Gesetz (PBefG). Eine Genehmigung ist für folgende Verkehrsarten gesetzlich vorgeschrieben:

  • Taxi-Verkehr
  • Mietwagen-Verkehr (Fahrten mit Pkw und Fahrer auf Bestellung)
  • Mietomnibus-Verkehr (Busse, die gemietet werden können)
  • Ausflugs-Fahrten (geplante Touren mit Pkw oder Bussen)
  • Ferienziel-Reisen (Urlaubsfahrten mit Pkw oder Bussen)

Das gesamte Gesetz kann im Internet unter www.gesetze-im-internet.de/pbefg nachgelesen werden.

Wer ist für die Genehmigung zuständig?

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Größe des Fahrzeugs:

  1. Pkw und Kleinbusse (bis 9 Sitzplätze inklusive Fahrer): Zuständig ist das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen (Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr).
  2. Große Omnibusse: Zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt in Weimar (Telefon: 0361 37737454).

Wichtiger Hinweis zu Strafen

Wer Personen gegen Bezahlung ohne die richtige Genehmigung befördert, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann sehr teuer werden: Das Gesetz sieht hierfür Geldbußen von bis zu 20.000 € vor.

Ansprechpartner

Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr - Allgemeine Ordnung
Tel.: 03693/485-8155
Tel.: 03693/485-8214
E-Mail: fb.ordnung@lra-sm.de

Formulare

Taxitarifordnung / Taxiordnung

Taxitarifordnung (gültig ab 01.08.2022)

Taxitarifordnung (gültig bis 31.07.2022)

Taxiordnung 1995

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