Genehmigungen und Ausnahmen für Transporte
Unternehmen, die Waren mit Lastkraftwagen (Lkw) transportieren, benötigen dafür spezielle Genehmigungen. Das Landratsamt prüft diese Anträge und stellt die nötigen Erlaubnisse aus.
Die Behörde übernimmt im Bereich Güterverkehr vor allem zwei wichtige Aufgaben:
- Erlaubnisse für den Transport: Hier werden die sogenannten EU-Lizenzen und andere Erlaubnisse für den Güterkraftverkehr ausgestellt. Diese Dokumente sind die Voraussetzung dafür, dass ein Unternehmen gewerblich Waren transportieren darf.
- Besondere Fahr-Erlaubnisse (Ausnahmegenehmigungen): Die Behörde entscheidet über Ausnahmen von der Straßen-Verkehrs-Ordnung (StVO). Das betrifft zum Beispiel:
- (Sonder)Fahrten während des Sonn- und Feiertagsfahrverbots.
- Transporte von gefährlichen Gütern (Gefahrgut), für die besondere Sicherheitsregeln gelten.
Ansprechpartner
Erteilung von EU-Lizenzen und Erlaubnissen für den Güterkraftverkehr:
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr
Tel.: 03693/485-8147 od. -8148
Fax. 03693/485-8214
E-Mail: fb.ordnung@lra-sm.de
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen nach der StVO ( Sonn- und Feiertagsfahrverbot und Transport gefährlicher Güter):
Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr
Tel.: 03693/485-8175
Fax. 03693/485-8214
E-Mail: strassenverkehr@lra-sm.de
Formulare
Informationen zum Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.
