Zu den amtlichen Aufgaben gehört der Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefährdung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft. Hierzu werden Kontrollen und Probeentnahmen auf allen Stufen der Lebensmittelproduktion und -verarbeitung durchgeführt. Im Rahmen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes werden Schlachttiere bei gewerblichen Schlachtungen und Hausschlachtungen einer obligatorischen Schlachttier- und Fleischuntersuchung unterzogen, erlegte Wildschweine werden auf Trichinen untersucht. Rückstandsuntersuchungen werden nach Nationalem Rückstandskontrollplan oder bei begründetem Verdacht eingeleitet. In den einzelnen Lebensmittelbetrieben werden nicht nur die betrieblichen Hygiene- und Eigenkontrollmaßnahmen überwacht, sondern auch Beratungen durchgeführt, wie ein möglichst sicherer Umgang mit Lebensmitteln zu gewährleisten ist und wie die Sicherheit von Lebensmitteln erhalten und verbessert werden kann. Im Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung werden Verbraucherbeschwerden entgegengenommen und weiterverfolgt.
Informationen über Verstöße i. S. v. § 40 Abs. 1a LFGB
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04.08.2025 – Big Döner Steinbach-Hallenberg

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