Start » Lebensgefahr an der Werra: Befahrungsverbot im Bereich der Brückenbaustelle Walldorf beachten

Lebensgefahr an der Werra: Befahrungsverbot im Bereich der Brückenbaustelle Walldorf beachten

25. Juni 2026

Die Untere Wasserbehörde des Landratsamtes Schmalkalden-Meiningen weist aus aktuellem Anlass erneut auf das geltende Befahrungsverbot der Werra im Bereich der Brückenbaustelle in Walldorf hin. Grundlage ist die Allgemeinverfügung vom 30. April 2026, die im Amtsblatt des Landkreises veröffentlicht sowie auf der Internetseite www.werratal.de bekannt gemacht wurde.

Demnach ist das Befahren der Werra mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft – darunter Kajaks, Kanus, Canadier, Schlauchboote sowie Stand-Up-Paddle-Boards – auf dem Abschnitt zwischen der Bootsanlegestelle Walldorf an der Werrabrücke und der Einstiegsstelle Walldorf-Versbachstraße/Gewerbegebiet (Flusskilometer 216,02 bis 216,40) bis auf Weiteres untersagt.

Darüber hinaus ist der Gemeingebrauch (baden, schwimmen, waten, schöpfen, entnehmen) im gesamten Bereich der Baustelle zur Sanierung der Werrabrücke Walldorf vollumfänglich verboten.

Die Regelungen dienen ausschließlich dem Schutz von Menschenleben. Wer die Sperrung missachtet, gefährdet sich selbst und andere.

Im Bereich der Baustelle bestehen aufgrund der Bauarbeiten erhebliche Risiken für Wassersportler. Ein Passieren der Baustelle ist nicht möglich. Es besteht akute Gefahr für Leib und Leben.

Die letzte Möglichkeit zum sicheren Verlassen der Werra befindet sich an der Werrabrücke in Walldorf unmittelbar vor dem Baustellenbereich. Ein Wiedereinstieg ist erst nach der Baustelle an der Versbachstraße beziehungsweise im Gewerbegebiet Walldorf möglich.

Um auf die Sperrung aufmerksam zu machen, wurden umfangreiche Sicherungs- und Hinweismaßnahmen eingerichtet. Der Baustellenbereich ist durch Bauzäune, rot-weiße Absperrketten sowie entsprechende Hinweistafeln gesichert. Bereits flussaufwärts weisen Schilder an der Henneberger Wehranlage, im Bereich der Flutmulde sowie an der Eselsbrücke in Meiningen auf das Befahrungsverbot hin.

Zusätzlich wurden Exemplare der Allgemeinverfügung an der Flutmulde in Meiningen sowie an der Werrabrücke in Walldorf ausgehängt und können dort eingesehen werden.

Die Baustelle wird rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche durch einen Bereitschaftsdienst des beauftragten Bauunternehmens überwacht. Ergänzend erfolgt eine Kameraüberwachung des Bereichs.

Die Untere Wasserbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass Verstöße gegen die Allgemeinverfügung verfolgt werden. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet.

Das Landratsamt appelliert an alle Nutzerinnen und Nutzer der Werra, die geltenden Regelungen konsequent zu beachten und den gesperrten Bereich weiträumig zu meiden. Nur so können gefährliche Situationen und mögliche Unfälle vermieden werden.