Organe mit eigener Entscheidungskompetenz
Während viele Ausschüsse des Kreistages vorwiegend beratend tätig sind, besitzen die beschließenden Ausschüsse die rechtliche Befugnis, im Rahmen ihrer Zuständigkeit eigenständige und finale Beschlüsse zu fassen. Sie entlasten damit das Hauptorgan (den Kreistag) und sichern eine effiziente sowie fachnahe Erledigung der kommunalen Aufgaben.
Jugendhilfeausschuss, öffentlicher Ausschuss
Pflichtausschuss nach §§ 70,71 des Sozialgesetzbuches (SGB) Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - i. V. m. dem Thüringer Kinder- und Jugendhilfe-Ausführungsgesetz (ThürKJHAG. Ihm gehören 10 ordentliche, durch den Kreistag gewählte, Mitglieder an: 6 Kreistagsmitglieder und 4 Vertreter der Freien Träger. Außerdem beratende Mitglieder welche von Institutionen entsendet werden, die per Gesetz festgelegt sind.
Bau- und Umweltausschuss
Bestehend aus der Landrätin, 8 Kreistagsmitgliedern und je einem sachkundigen Bürger pro Fraktion. Er beschließt in öffentlicher Sitzung über die Vergabe von Bau- und Bauplanungsleistungen über 125.000 Euro. Ein nicht öffentlicher Sitzungsteil kann sich anschließen.
Werkausschuss für den Eigenbetrieb „Kommunaler IT-Service (KITS)"
Bestehend aus der Landrätin und 8 Kreistagsmitgliedern. Er erledigt die ihm in der Eigenbetriebssatzung zugewiesenen Aufgaben. Er tagt in öffentlicher und nicht öffentlicher Sitzung.
Ansprechpartner
Büro Kreistag
Tel. 03693/485 8262
E-Mail: kreistag@lra-sm.de
Informationen zum Schutz Ihrer Daten
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