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Informationen für bestehende Selbsthilfegruppen

Förderungen in der Selbsthilfe

Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen gibt es mehrere Förderwege. Besonders für gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen* in Thüringen sind die Fördermöglichkeiten der gesetzlichen Krankenkassen ein wichtiger Baustein. Daneben kommen kommunale Vereinsförderung, Ehrenamtsförderung sowie Förderungen über Stiftungen oder mittels weiteren Förderprogrammen in Betracht. 

* Gesundheitsbezogene Selbsthilfe bedeutet, dass sich Menschen mit einer gleichen oder ähnlichen Erkrankung, Behinderung oder gesundheitlichen Belastung zusammenschließen, um sich gegenseitig zu unterstützen und Erfahrungen auszutauschen. Dabei steht die Hilfe von Betroffenen für Betroffene im Mittelpunkt.

Örtliche Förderung der Selbsthilfe

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen fördert regionale Selbsthilfegruppen. Die Selbsthilfekontaktstelle berät zur Antragsstellung.

Vereinsförderung durch Städte und Gemeinden

Viele Städte und Gemeinden unterstützen örtliche Vereine, soziale Initiativen und ehrenamtliches Engagement finanziell. Die entsprechenden Förderangebote richten sich dabei häufig vorrangig an eingetragene Vereine. Je nach Kommune können jedoch auch Selbsthilfegruppen ohne Vereinseintragung finanzielle Unterstützung erhalten. Da die Fördervoraussetzungen und Fördermöglichkeiten von Kommune zu Kommune unterschiedlich sind, empfiehlt es sich, direkt bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach bestehenden Förderangeboten im Bereich Vereins-, Sozial- oder Ehrenamtsförderung zu fragen.

Informationen erhalten Sie beispielsweise hier:

Kassenübergreifende Pauschalförderung der Selbsthilfe

Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung nach § 20h SGB V dient der Basisfinanzierung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. In Thüringen arbeiten die gesetzlichen Krankenkassen und Krankenkassenverbände dabei im Rahmen einer Gemeinschaftsförderung zusammen. Gefördert werden unter anderem gesundheitsbezogene Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen.

Die Förderung ist insbesondere für regelmäßig wiederkehrende Aufgaben und Ausgaben gedacht. Sie soll die kontinuierliche Arbeit einer Selbsthilfegruppe unterstützen und nicht vorrangig ein einzelnes, zeitlich begrenztes Projekt finanzieren.

Für Thüringen gilt grundsätzlich eine jährliche Antragstellung mi einer Einreichungsfrist bis zum 31. Januar des Förderjahres. Für Erstantragsteller gelten besondere Regelungen. Außerdem ist für eine erneute Förderung in der Regel ein Nachweis über die Verwendung bereits erhaltener Mittel erforderlich.

Projektförderung für die Selbsthilfe

Neben der Pauschalförderung können Selbsthilfegruppen auch eine krankenkassenindividuelle Projektförderung beantragen. Während die Pauschalförderung die regelmäßige Selbsthilfearbeit unterstützt, ist die Projektförderung für konkrete, zeitlich und inhaltlich abgegrenzte Vorhaben vorgesehen. Bundesweit sind 30 Prozent der Fördermittel der gesetzlichen Krankenkassen für diese Form der Projektförderung vorgesehen. 

Mögliche Projekte können beispielsweise sein:

  • Informationsveranstaltungen und Aktionstage,
  • besondere Gruppenangebote,
  • Maßnahmen zur Gewinnung neuer Betroffener,
  • Projekte zur Öffentlichkeitsarbeit,
  • digitale Angebote oder besondere Informationsmaterialien,
  • Schulungen und Qualifizierungsmaßnahmen,
  • innovative Projekte zur Weiterentwicklung der Selbsthilfearbeit.

Wichtig ist, dass das Vorhaben klar beschrieben wird: Was soll erreicht werden? Wer profitiert davon? Wie lange läuft das Projekt? Welche Kosten entstehen?

In Thüringen weist die Landeskontaktstelle für Selbsthilfe auf verschiedene Möglichkeiten der Projektförderung durch einzelne Krankenkassen [LINK] hin.

Ansprechpartner

Fachdienst Gesundheit – Selbsthilfekontaktstelle
Tel.: 03693/485-8701
Fax: 03693/485-8470
E-Mail: gesundheitsfoerderung@lra-sm.de

Formulare

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Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.