Klärung der Vaterschaft
Die rechtliche Feststellung der Vaterschaft ist die Voraussetzung für viele weitere Ansprüche eines Kindes, wie etwa Unterhaltszahlungen oder Erbrechte. Wenn die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet sind, muss die Vaterschaft offiziell anerkannt oder festgestellt werden. Das Jugendamt bietet hierbei umfassende Hilfe an, um die Rechte des Kindes von Anfang an zu sichern.
Unterstützung durch das Jugendamt
Besonders alleinerziehende Mütter erhalten fachliche Begleitung, wenn der Vater nicht bereit ist, die Vaterschaft freiwillig anzuerkennen. Der Fachdienst unterstützt Sie auf zwei Ebenen:
- Beratung und Beurkundung: Wir informieren Sie über die notwendigen Schritte und beurkunden eine freiwillige Vaterschaftsanerkennung kostenfrei direkt vor Ort.
- Beistandschaft: Auf Antrag der Mutter wird das Jugendamt zum „Beistand“ des Kindes. In dieser Rolle übernimmt der Fachdienst die rechtliche Vertretung des Kindes, um die Vaterschaft klären zu lassen.
- Gerichtliche Vertretung: Sollte eine gütliche Einigung nicht möglich sein, vertritt das Jugendamt das Kind in einem gerichtlichen Abstammungsverfahren (z. B. zur Anordnung eines Vaterschaftstests).
Warum ist die Feststellung wichtig?
Erst mit der rechtswirksamen Feststellung der Vaterschaft:
- Erhält das Kind einen gesetzlichen Anspruch auf Unterhalt.
- Entstehen gegenseitige Erb- und Rentenansprüche.
- Kann das Sorgerecht gemeinsam geregelt werden.
- Hat das Kind ein Recht auf Kenntnis seiner eigenen Abstammung.
Ansprechpartner
Fachdienst Jugend
Tel.: 03693/485-8736
Fax: 03693/485-8622
E-Mail: ja@lra-sm.de
HINWEIS: Die Zuständigkeiten richten sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes.
Informationen zum Datenschutz
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.
