Jugendhilfeplanung: Angebote vorausschauend gestalten

Damit die Angebote für Kinder, Jugendliche und Familien im Landkreis passgenau sind, braucht es eine sorgfältige Planung. Die Jugendhilfeplanung sorgt dafür, dass ausreichend Plätze in Kindergärten vorhanden sind, Freizeitangebote für Jugendliche gefördert werden und Familien in Krisenzeiten die richtige Unterstützung erhalten.

Wie funktioniert die Planung?

Um die Zukunft der Jugendhilfe zu gestalten, folgt der Landkreis drei wesentlichen Schritten:

  • Bestand aufnehmen: Welche Angebote gibt es aktuell im Landkreis?
  • Bedarf ermitteln: Was brauchen junge Menschen und Eltern wirklich? Hierbei werden die Wünsche und Interessen der Bürgerinnen und Bürger aktiv einbezogen.
  • Maßnahmen planen: Welche neuen Projekte oder Einrichtungen müssen rechtzeitig geschaffen werden?

Die drei Säulen der Planung

Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen besteht die Jugendhilfeplanung aus drei großen Teilbereichen:

  • Jugendförderplan: Er regelt die Angebote der Jugendarbeit, die Förderung von Jugendverbänden sowie den Kinder- und Jugendschutz. Dieser Plan wird alle fünf Jahre fortgeschrieben (aktuell für 2024 bis 2029).
  • Plan für Hilfen zur Erziehung: Dieser Bereich konzentriert sich auf die Unterstützung in Belastungs- und Krisensituationen sowie die Begleitung junger Volljähriger.
  • Bedarfsplan für Kindertagesstätten: Dieser Plan wird jährlich für jedes Schuljahr neu erstellt. Er sichert ab, dass für jedes Kind zwischen 0 und 6 Jahren ein bedarfsgerechter Betreuungsplatz in einer Kita oder in der Tagespflege zur Verfügung steht.

Zusammenarbeit für beste Ergebnisse

Die Planung ist eine gesetzliche Verpflichtung nach dem Sozialgesetzbuch (§80 SGB VIII). Der Landkreis arbeitet dabei eng mit freien Trägern (z. B. Vereinen und Wohlfahrtsverbänden) zusammen. Nur durch diesen Austausch und eine ständige Erfolgskontrolle kann sichergestellt werden, dass die Jugendhilfe im Landkreis modern und wirksam bleibt.

Ansprechpartner

Fachbereich Soziales, Jugend, Gesundheit - Sozialplanung
Tel.: 03693/485-8504
Fax: 03693/485-8570
E-Mail: fb.soziales@lra-sm.de

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