Begleitung bei der Adoption
Eine Adoption ist eine weitreichende Entscheidung, die eine hohe Verantwortung für alle Beteiligten bedeutet. Die Adoptionsvermittlungsstelle des Landkreises berät und begleitet sowohl Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigeben möchten, als auch Personen, die ein Kind annehmen möchten. Das oberste Ziel jeder Vermittlung ist immer das Wohl des Kindes.
Aufgaben der Vermittlungsstelle
Die Fachkräfte des Jugendamtes steuern den gesamten Prozess und bieten professionelle Unterstützung an:
- Prüfung und Auswahl: Sorgfältige Auswahl und Überprüfung von Adoptionsbewerbern, um ein passendes Umfeld für das Kind sicherzustellen.
- Beratung der Beteiligten: Umfassende Begleitung der abgebenden Eltern sowie Beratung der Adoptivfamilie vor, während und nach der Vermittlung.
- Beurteilung: Prüfung der individuellen Situation des Kindes und Feststellung, ob eine Adoption die beste Lösung für seine Entwicklung ist.
- Adoptionshilfe: Gewährung von Unterstützung und Beratung auch nach dem rechtlichen Abschluss der Adoption.
Rechtlicher Rahmen
Die Adoption unterliegt strengen gesetzlichen Regeln, um den Schutz des Kindes zu gewährleisten. Die rechtlichen Grundlagen finden sich vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§1741 ff. BGB) sowie im Adoptionsvermittlungsgesetz. Eine Adoption ist rechtlich nur dann zulässig, wenn sie nachweislich dem Kindeswohl dient.
Zuständigkeit
Für eine rechtmäßige Vermittlung müssen sich Betroffene an eine anerkannte Stelle wenden. Dazu gehören:
- Die örtlichen Jugendämter (wie das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen).
- Die zentralen Adoptionsstellen der Landesjugendämter.
- Anerkennte Vermittlungsstellen von Wohlfahrtsverbänden.
Ansprechpartner
Fachdienst Jugend - Bereich Adoption
Tel.: 03693/485-8636
Fax: 03693/485-8622
E-Mail: ja@lra-sm.de
Informationen zum Schutz Ihrer Daten
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.

