Zahnärztliche Vorsorge in Schulen und Kindergärten
Die Förderung der Zahngesundheit ist ein gemeinsames Ziel der Krankenkassen, der niedergelassenen Zahnärzte und des Fachdienstes Gesundheit. Der Kinder- und Jugendzahnärztliche Dienst führt hierzu regelmäßige Untersuchungen durch, um Zahnerkrankungen frühzeitig zu erkennen.
Gesetzliche Reihenuntersuchungen
Die zahnärztlichen Untersuchungen finden einmal jährlich direkt in den Einrichtungen statt. Sie ergänzen die Vorsorge beim privaten Zahnarzt:
- Kindertageseinrichtungen: Die Untersuchung erfolgt mit Einverständnis der Eltern auf Basis von § 18 ThürKigaG.
- Schulen: Für Schülerinnen und Schüler an Grund- und Regelschulen, Gymnasien sowie Förderschulen bis zur 12. Klassenstufe ist die jährliche Reihenuntersuchung eine Pflichtuntersuchung (§ 55 ThürSchulG).
Ablauf und Information der Eltern
Bei der Untersuchung wird der Zustand des Gebisses überprüft. Die Ergebnisse dienen der Vorsorge und der statistischen Erfassung der Zahngesundheit im Landkreis:
- Befund: Werden krankhafte Veränderungen an den Zähnen oder Fehlstellungen des Kiefers festgestellt, erhalten die Eltern eine schriftliche Information.
- Weiterbehandlung: Mit diesem Hinweis können sich die Sorgeberechtigten an einen niedergelassenen Zahnarzt oder Kieferorthopäden zur Beratung und Behandlung wenden.
Ansprechpartner
Fachdienst Gesundheit - Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Organisation der zahnärztlichen Reihenuntersuchung bzw. Betreuung der Patenschaftszahnärzte:
Tel.: 03693/485-8708 od. -8722
Fax.: 0369/4858470
E-Mail: kjzd@lra-sm.de
Leitung Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst/Arbeitskreisvorsitzende des Landkreises Schmalkalden-Meiningen
Dr. K. Müller
Tel.: 03693/485-8707
Fax.: 03693/485-8470
E-Mail.: kjzd@lra-sm.de
Weiterführende Informationen
Informationen zum Schutz Ihrer Daten
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.
Zahnmedizinische Gruppenprophylaxe
Die Gruppenprophylaxe ist ein ergänzendes Angebot zur Förderung der Zahngesundheit direkt in den Bildungseinrichtungen. Mitarbeitende des Fachdienstes Gesundheit führen diese Maßnahmen regelmäßig durch, um Kinder frühzeitig für eine konsequente Zahnpflege zu sensibilisieren.
Durchführung und Inhalte
Die Prophylaxe findet in unterschiedlichen Abständen statt:
- Grund- und weiterführende Schulen: In den Klassenstufen 1 bis 6 erfolgt die Durchführung zweimal jährlich.
- Förderzentren: Hier finden die Termine bis zu viermal jährlich statt.
Im Rahmen dieser Termine werden die Kinder durch altersgerechte Vorträge und praktische Übungen in der richtigen Zahnpflege unterwiesen.
Fluoridierung zur Kariesprävention
Zusätzlich zur Aufklärung wird in den Einrichtungen eine kostenlose Fluoridierung der Zähne angeboten. Diese Maßnahme dient dem Schutz des Zahnschmelzes und wirkt karieshemmend.
- Einverständnis: Die Fluoridierung erfolgt ausschließlich dann, wenn das schriftliche Einverständnis der Eltern vorliegt.
- Ergänzung: Dieses Angebot kann zusätzlich zu den halbjährlichen Fluoridbehandlungen bei der privaten Zahnarztpraxis wahrgenommen werden.
Kontakt
Für Rückfragen zu den Terminen oder zum Ablauf stehen die jeweiligen Ansprechpartner des Fachdienstes Gesundheit zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte unter "Ansprechpartner".
Ansprechpartner
Prophylaxe an Grundschulen, Regelschulen, Gymnasien und Förderzentren
Tel.: 03693/485-8722
Fax: 03693/485-8470
E-Mail: KJZD(a)lra-sm.de
Frau Marr
Bereich Prophylaxe Kindergärten und Betreuung Tagesmütter und Hebammen
Mitarbeiterin der LAGJ Erfurt
E-Mail: zahnfee.melanie.marr(a)gmail.com
Formulare
Merkblatt „Zahngesundheit in der Schule”
Informationspflicht Kinder- und Jugendzahnärztlicher Dienst
Weiterführende Informationen
Materialkatalog Gruppenprophylaxe
Informationen zum Schutz Ihrer Daten
Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.

