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Infektionskrankheiten

Infektionsschutz und Meldewesen

Der Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten ist eine zentrale Aufgabe des Fachdienstes Gesundheit. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie die Thüringer Infektionskrankheiten-Meldeverordnung (ThürIfKrMVO). Der Fachdienst wird gegenüber Einzelpersonen und Einrichtungen sowohl beratend als auch überwachend tätig.

Gesetzliche Meldepflicht

Um Ausbrüche frühzeitig zu erkennen und einzudämmen, besteht für festgelegte Infektionskrankheiten eine gesetzliche Meldepflicht beim Fachdienst Gesundheit. Zur Meldung verpflichtet sind unter anderem:

  • Ärzte und medizinische Labore,
  • Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Schulen, Kindergärten),
  • Eltern von Kindern, die solche Einrichtungen besuchen.

Maßnahmen bei Krankheitsausbrüchen

Tritt eine meldepflichtige Erkrankung auf, leitet der Fachdienst Gesundheit notwendige Schritte ein:

  • Ursachenklärung: Untersuchung, wie und wo die Infektion entstanden ist.
  • Kontaktpersonen-Management: Ermittlung und Untersuchung von Personen im Umfeld der Erkrankten, um weitere Infektionen auszuschließen.
  • Schutzmaßnahmen: Anordnung von Maßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Ausbreitung (z. B. Tätigkeitsverbote oder Quarantäne).

Besondere Überwachung und Begleitung

Bei Erkrankungen mit hoher Ansteckungsgefahr oder schweren Verläufen – wie beispielsweise Meningokokken-Infektionen oder Tuberkulose – erfolgt eine besonders intensive Betreuung.
Im Falle einer offenen Lungentuberkulose begleitet der Fachdienst die Erkrankten sowie deren soziales Umfeld während und nach der Behandlung. Diese engmaschige Überwachung dient dazu, Rückfälle zu vermeiden und die Mitmenschen dauerhaft zu schützen.

Ansprechpartner

Fachdienst Gesundheit
Tel.: 03693 / 485-8703 od. 8772
Fax: 03693 / 485-8470
E-Mail: hygiene@lra-sm.de

Formulare

Weiterführende Informationen