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Gesundheitsaufsicht / Hygiene

Infektionsschutz und Überwachung der Umwelthygiene

Die Gesundheitsaufsicht schützt die Bevölkerung vor Infektionen und gesundheitlichen Gefahren. Die Arbeit basiert auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und weiteren hygienischen Vorschriften.

Überwachung von Gemeinschaftseinrichtungen

Das Gesundheitsamt überwacht Einrichtungen, in denen viele Menschen zusammenkommen, um die Ausbreitung von Krankheiten zu verhindern. Dazu gehören:

  • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche: Kindergärten, Schulen, Horte und Ferienlager.
  • Unterkünfte: Heime, Obdachlosen- und Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete sowie Justizvollzugsanstalten.

Das Gesundheitsamt berät diese Einrichtungen umfassend zu allen Fragen des Infektionsschutzes.

Krankenhaushygiene

Medizinische Einrichtungen unterliegen einer besonderen staatlichen Überwachung. Grundlage ist neben dem Infektionsschutzgesetz die Thüringer Medizinhygieneverordnung (ThürMedHygVO). Überwacht werden unter anderem:

  • Krankenhäuser, Tageskliniken und Entbindungseinrichtungen.
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
  • Einrichtungen für ambulantes Operieren und Dialyseeinrichtungen.
  • Rettungsdienste sowie Blutspendeeinrichtungen.

Wasserhygiene

Die Überwachung der Wasserqualität ist eine zentrale Aufgabe des Gesundheitsamtes zum Schutz der Bevölkerung. Die Kontrollen stellen sicher, dass sowohl das Trinkwasser als auch die öffentlichen Badegewässer den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Trinkwasser

Trinkwasser unterliegt als wichtigstes Lebensmittel strengen Qualitätsvorgaben nach der Trinkwasserverordnung. Die Überwachung durch das Gesundheitsamt umfasst folgende Bereiche:

  • Kontrolle der Wasserwerke: Prüfung der Eigenkontrollen durch die Wasserversorger sowie Besichtigungen der Anlagen vor Ort.
  • Amtliche Probenahmen: Regelmäßige Entnahme von Wasserproben aus den Versorgungsanlagen und dem Leitungsnetz.
  • Hausinstallationen und Großanlagen: Überwachung der Trinkwasserqualität in Gebäuden.
  • Legionellen-Prüfung: Eigentümer von gewerblich genutzten Wohngebäuden mit Großanlagen zur Warmwasserbereitung sind zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen verpflichtet. Diese Prüfungen müssen durch zugelassene Stellen durchgeführt werden.

Badegewässer und Badewasser

Die Überwachung sorgt für gesundheitlich unbedenkliches Badevergnügen in natürlichen Gewässern und öffentlichen Schwimmbädern.

  • Natürliche Badegewässer: Die Kontrolle erfolgt nach der Thüringer Badegewässerverordnung (ThürBgwVO). Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist der Kiessee Breitungen derzeit das einzige überwachungspflichtige Badegewässer. Die aktuellen Untersuchungsbefunde zur Wasserqualität sind öffentlich zugänglich.
  • Öffentliche Badebecken: Das Gesundheitsamt überwacht die Wasserqualität in allen öffentlichen Freibädern und Hallenbädern des Landkreises.

Wohnhygiene und Bauplanung

Das Gesundheitsamt berät zu gesundheitlichen Aspekten des Wohnens, zum Beispiel bei Schimmelpilzbefall oder Schadstoffen in Innenräumen.

  • Öffentliche Gebäude: Bei Verdacht auf Belastungen vermittelt das Amt Messungen durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz.
  • Bauplanung: Als Träger öffentlicher Belange bringt das Gesundheitsamt hygienische Aspekte in Bauvorhaben ein. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der barrierefreien Gestaltung öffentlich zugänglicher Gebäude.

Ansprechpartner

Fachdienst Gesundheit
Tel.: 03693 / 485-8643
Fax: 03693 / 485-8470
E-Mail: hygiene@lra-sm.de

Weiterführende Informationen

Informationen zum Datenschutz

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