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Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG / Gesundheitspass)

Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln

Personen, die beruflich mit Lebensmitteln in Kontakt kommen oder in Gemeinschaftseinrichtungen in der Küche tätig sind, benötigen vor Arbeitsbeginn eine Bescheinigung gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese Bescheinigung dokumentiert die Teilnahme an einer Belehrung über hygienische Verhaltensweisen und gesetzliche Pflichten.

Durchführung der Belehrung

Die Belehrung kann flexibel digital oder vor Ort in Meiningen absolviert werden:

  • Digitale Belehrung: Termine für die Online-Schulung können über das Portal https://sm.gotzg.de gebucht werden. Die Schulungen stehen montags bis samstags in verschiedenen Zeitfenstern zur Verfügung.
  • Sprachangebote: Die digitalen Schulungsvideos sind in zahlreichen Sprachen (u.a. Arabisch, Englisch, Polnisch, Russisch, Ukrainisch) sowie in Gebärdensprache verfügbar.
  • Ablauf und Bescheinigung: Nach dem Lesen der Schulungsinhalte ist die Teilnahme an einem Test verpflichtend. Bei erfolgreichem Abschluss wird die Bescheinigung zum Download bereitgestellt oder per E-Mail zugestellt.
  • Präsenzveranstaltungen (nur auf deutsch): Ergänzend finden Termine in den Räumlichkeiten des Landratsamtes in Meiningen statt. Eine Anmeldung erfolgt über den Online-Terminbuchungsservice des Landkreises.

Wichtige Voraussetzungen

  • Gültigkeit: Mit der Tätigkeit muss innerhalb von drei Monaten nach der Belehrung begonnen werden.
  • Folgebelehrungen: Nach Arbeitsaufnahme ist der Arbeitgeber für die regelmäßige Dokumentation weiterer Folgebelehrungen auf der Bescheinigung verantwortlich.
  • Kosten: Die Belehrung ist kostenpflichtig. Online stehen verschiedene digitale Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Besonderheiten für Minderjährige und Schulen

  • Minderjährige: Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Einwilligung der Eltern. Die Vorlage (Elternerklärung) ist auf der Anmeldeseite zu finden und muss vorab per E-Mail eingereicht werden.
  • Schulen: Für größere Schülergruppen können nach Absprache Sondertermine direkt in den Schulen organisiert werden.

Ansprechpartner

Fachdienst Gesundheit
Tel.: 03693 / 485-8702
Fax: 03693 / 485-8470
E-Mail: belehrung@lra-sm.de

Formulare

Informationen zum Datenschutz

Ausführliche Informationen zum Schutz Ihrer persönlichen Daten sowie zu Ihren Rechten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie auf der Seite Datenschutz.