Führerschein-Umtausch für Jahrgänge 1999 bis 2001 läuft – Frist endet am 19. Januar 2026

Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen erinnert daran, dass Führerscheine, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, bis spätestens 19. Januar 2026 umzutauschen sind. Nach Ablauf dieser Frist verlieren die betroffenen Führerscheine ihre Gültigkeit.

Wer ist jetzt betroffen?

Der aktuelle Umtausch betrifft Inhaberinnen und Inhaber eines EU-Kartenführerscheins, der zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurde.

Wichtig: Fahrerlaubnisinhaber, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig vom Ausstellungsdatum ihres Führerscheins.

Wie läuft der Umtausch ab?

Der Umtausch erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung über das Online-Portal des Landratsamtes: https://termin.lra-sm.de

Zum Termin müssen folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • der bisherige Führerschein
  • ein biometrisches Passbild

Ein persönliches Erscheinen in der Fahrerlaubnisbehörde ist nach entsprechender Terminvereinbarung erforderlich (Fachdienst Fahrerlaubniswesen und Kfz-Zulassung, Charlottenstraße 5a, 98617 Meiningen). Eine Bevollmächtigung einer anderen Person ist nicht möglich. Der Umtausch ist ein rein verwaltungstechnischer Vorgang. Das bedeutet: Das Recht zum Führen von Fahrzeugen bleibt vollständig bestehen, lediglich das Dokument selbst wird durch den neuen, europaweit einheitlichen Kartenführerschein ersetzt. Zum Vergleich: Das Fahren mit abgelaufenem Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit, bei der mit einem Verwarngeld gerechnet werden muss, solange man die entsprechende Fahrberechtigung besitzt. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis (etwa, weil sie entzogen, nie erworben wurde oder man trotz Fahrverbot fährt) ist hingegen eine Straftat und kann mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden.

Nächste Umtauschphase

Nach dem 19. Januar 2026 folgt die nächste Stufe: Führerscheine mit Ausstellungsdatum 2002 bis 2004 müssen bis 19. Januar 2027 umgetauscht werden.

Überblick über die Fristen zum Führerscheinumtausch

Vor 1953 geborene Fahrerlaubnisinhaber müssen den Führerschein unabhängig vom Ausstellungsdatum erst bis 19. Januar 2033 umtauschen.

Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 richtet sich die Frist des Umtausches nach Geburtsjahren wie folgt:

1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022

1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Juli 2023

1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024

1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Ein EU-Kartenführerschein, der ab dem 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu folgendem Zeitpunkt umzutauschen:

1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026

2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027

2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028

2008: Umtausch bis 19. Januar 2029

2009: Umtausch bis 19. Januar 2030

2010: Umtausch bis 19. Januar 2031

2011: Umtausch bis 19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Nach Ablauf der jeweiligen Frist verliert das Dokument seine Gültigkeit. Aufgrund des notwendigen Vorlaufs zum Druck des neuen Führerscheins durch die Bundesdruckerei und zur Vermeidung längerer Wartezeiten, empfiehlt das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen, den Umtausch rechtzeitig zu beantragen.