Nach dem massiven Fischsterben in einer Fischzuchtanlage in Untermaßfeld am 6. Juni 2026 und umfangreichen Analysen in zahlreichen Laboren liegen nun die Ergebnisse vor. Das Landratsamt Schmalkalden-Meiningen hatte unmittelbar nach dem Schadensereignis gemeinsam mit zahlreichen Thüringer Fachbehörden, dem Thüringer Landeskriminalamt sowie spezialisierten Laboren – auch außerhalb Thüringens – umfangreiche Untersuchungen veranlasst.
Dabei wurden Wasser- und Sedimentproben untersucht, Fische einer pathologischen Begutachtung unterzogen sowie aufwendige chemische Rückstandsanalysen und mikrobiologischen Untersuchungen durchgeführt. Diese waren notwendig, weil das Ausmaß des Fischsterbens zunächst nicht durch die Ergebnisse des ersten Breitband-Screenings von Wasserproben erklärt werden konnte.
Toxische Belastung festgestellt
Die nun vorliegenden Ergebnisse weisen auf eine akute Ammoniakbelastung als wesentlichen Faktor des Fischsterbens hin. Bei den untersuchten Fischen wurden Veränderungen festgestellt, die auf eine akute toxische Einwirkung hinweisen. Gleichzeitig zeigen die wasserchemischen Untersuchungen, dass unter den zum Zeitpunkt des Ereignisses vorherrschenden Bedingungen – insbesondere bei der damaligen Wassertemperatur und dem pH-Wert – aus dem im Wasser nachgewiesenen Ammonium ein relevanter Anteil des für Fische hochgiftigen freien Ammoniaks (NH₃) entstehen konnte. Die ermittelte beziehungsweise aus den vorliegenden Parametern berechnete Konzentration liegt in einem Bereich, der insbesondere für empfindliche Fischarten wie Forellen akut toxisch ist.
Ob die akute Ammoniakbelastung das außergewöhnliche Ausmaß des Fischsterbens allein erklärt, lässt sich anhand der vorliegenden Befunde jedoch nicht mit letzter Sicherheit feststellen.
Keine Hinweise auf Pflanzenschutzmittel oder andere untersuchte Gifte
Gleichzeitig konnten die zunächst ebenfalls in Betracht gezogenen Ursachen weitgehend ausgeschlossen werden. Die umfangreichen toxikologischen und rückstandsanalytischen Untersuchungen ergaben keine Hinweise auf eine relevante Belastung durch Pflanzenschutzmittel oder andere untersuchte giftige Substanzen, die das Fischsterben in diesem Ausmaß erklären könnten.
Die pathologischen und mikrobiologischen Analysen ergaben keinen Hinweis darauf, dass eine Infektionskrankheit das Massensterben verursacht hat. Die festgestellten Befunde sprechen vielmehr für ein akutes, nicht infektiöses Geschehen.
Herkunft der Ammoniakbelastung noch nicht abschließend geklärt
Nicht abschließend geklärt ist die Frage, woher die am Tag des Ereignisses festgestellte Ammoniumkonzentration stammte und welchen Anteil sie gemeinsam mit weiteren Einflussfaktoren am außergewöhnlichen Ausmaß des Fischsterbens hatte.
Die Fischzucht wird über das öffentliche Gewässer Sülze mit Wasser versorgt. Die im Nachgang zum Schadensereignis genommenen Proben aus der Sülze zeigten jedoch ebenso wie weitere Nachkontrollen keine auffälligen Ammonium- oder Ammoniakwerte.
Dies steht nicht zwingend im Widerspruch zu den Untersuchungsergebnissen: Bei einem zeitlich begrenzten Belastungsereignis kann sich ein Stoff im Gewässer nach kurzer Zeit wieder deutlich verdünnt oder abgebaut haben.
Gleichzeitig wurde durch die Untersuchungen ein Abwassereinfluss im Zulauf festgestellt. Die untere Wasserbehörde wird über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gemeinsam mit den zuständigen Landesbehörden die Wasser- und Abwassersituation im Einzugsbereich der Sülze engmaschig betrachten – unter anderem durch ein längerfristiges Monitoring.
Lebensmittelrechtliche Sperrung aufgehoben
Die umfangreichen Untersuchungen haben somit keine Hinweise auf eine lebensmittelrechtlich relevante Belastung der Fische ergeben.
Die bisher geltende lebensmittelrechtliche Sperrung durch den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung wird daher aufgehoben. Damit dürfen die Fische des Betriebes wieder vermarktet und auch als Besatzfische an andere Fischzuchtbetriebe abgegeben werden.
Das Landratsamt bedankt sich bei allen beteiligten Fachbehörden und Laboren für die umfangreiche Unterstützung bei der Aufklärung des Schadensereignisses. Die Vielzahl der notwendigen Untersuchungen und deren teilweise aufeinander aufbauende Auswertung haben dazu geführt, dass die abschließende Bewertung erst jetzt möglich ist.
Infokasten: Umfangreiche Untersuchungen zum Fischsterben
Um die Ursache des Fischsterbens zweifelsfrei zu klären, wurden nach dem Schadensereignis zahlreiche Untersuchungen durch verschiedene Fachbehörden und spezialisierte Labore veranlasst.
Untersucht wurden unter anderem:
- Breitband-Screening Wasserproben aus Fischzucht
- Rückstandsanalytik Wasserproben Fischzucht und Zuläufe: insbesondere Untersuchung auf Pflanzenschutzmittel und weitere toxikologisch relevante Substanzen
- Mikrobiologische Untersuchungen von Wasserproben Fischzucht und Zuläufe: Ausschluss infektiöser Ursachen und fäkaler Belastungen
- Sedimentanalysen: Untersuchung von Ablagerungen im Gewässer auf mögliche Schadstoffbelastungen
- Nachkontrollen: erneute Beprobung der Sülze und der Fischzucht zur Überprüfung der aktuellen Gewässersituation
- Fischpathologie: Untersuchung verendeter und lebender Fische auf krankhafte Veränderungen und mögliche Todesursachen
- Mikrobiologische und virologische Untersuchung zum Ausschluss von Tierseuchen
- Parasitologische Untersuchungen: Untersuchung auf Parasitenbefall
- Fischtoxikologie: Untersuchung auf Hinweise auf eine Vergiftung bzw. toxische Einwirkung
Beteiligt waren unter anderem:
- Landratsamt Schmalkalden-Meiningen: Untere Wasserbehörde, Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung – Koordinierung, Probenahme, Breitbrandscreening und Einbindung der Fachstellen, lebensmittelrechtliche Bewertung Verbraucherschutz
- Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – unter anderem Untersuchungen und Bewertung im Bereich Pflanzenschutz und Rückstände
- Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Gewässerproben und Sedimentanalysen
- Thüringer Landeskriminalamt (TLKA) – Einbindung im Rahmen der Ermittlungen, Analyse giftige Substanzen
- Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) – pathologische, rückstandsanalytische und mikrobiologische Untersuchungen, toxikologische Bewertung
- Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) – Untersuchung auf Tierseuchen

